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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 17.11.2019:

hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Bebauungsplan Nr. 68, wie in der Sitzung vom 17.10.2019 beschlossen. Begründung:

Ich halte es nicht für Zweckmäßig eine Gehölzstruktur zur Festsetzung der Baulinie zu verwenden, wo es in den letzten 10-15 Jahren versäumt wurde die notwendige Baumpflege durchzuführen. Die Bäume stehen überwiegend nicht auf meinem Flur St. Nr. 278. Für die Baumpflege ist das Wasserwirtschaft Amt Donauwörth zuständig. Bei einer Ortsbegehung am 14.11.2019 mit Herrn Vogler vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth hat Herr Vogler zugesichert das er im Winter 2019/20 den überfälligen Baumschnitt fest einplant. Bei dieser Pflege ergibt sich eine Verschiebung der Gehölzstruktur von mindestens 5 - 6 Meter.

Das durchschnittliche Alter der Bäume beträgt 80 - 100 Jahre. Einige Bäume sind derart schlecht, dass sie im Zuge der Baumpflege sofort gefällt werden müssen. Ferner kann man davon, ausgehen, dass auf Grund des Alters der Bäume in den nächsten Jahren weitere Bäume gefällt werden müssen.

Ich bitte um Überprüfung, dass die Baulinie im Abstand von der Grenze der Paar von 4 Meter festgesetzt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering hat die Verlegung der Baugrenze nochmals überprüft und kommt zu dem Entschluss, die Baugrenze mit einem Abstand von 6 Meter, gemessen von der Flurstückgrenze, in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Durch den doppelten Abstand (ursprünglich 3 Meter) und der geplanten Baumpflegemaßnahmen, wird die vorhandene Gehölzstruktur sowie der Uferbereich der Paar vor einer zu nahen Bebauung geschützt. 

Darüber hinaus weist der Markt Mering darauf hin, dass bei einer Ortsbesichtigung von Seiten der Flussmeisterstelle des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth festgestellt wurde, dass bei den vorhandenen Eschen ein Pilzbefall vorhanden ist und diese größtenteils entfernt werden müssen. Unabhängig davon ist das Ziel des Marktes Merings einen ausreichenden Pufferabstand von Gehölzen und Gewässer zur Bebauung aufrecht zu erhalten. Der angeführte Vorschlag mit dem Abstand von 6 Metern, gemessen von der Flurstückgrenze bis zur Bebauung, wurde mit den berührten Eigentürmern abgestimmt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt der Stellungnahme nicht stattzugeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   17 : 0*

     *ohne MGR Scherer

 

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