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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 05.12.2019:

Wir begrüßen die Öffentlichkeitsbeteiligung sehr.

Im Folgenden nehmen wir als Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht Stellung.

Von Seiten des Naturschutzes bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen das geplante Vorhaben. Wir bitten Sie jedoch, folgende Textpassagen noch einzuflechten:

auf Seite 6 Textliche Festsetzungen (§ 6 Gestaltungsfestsetzungen, (2) Fassadengestaltung): „Photovoltaik- und Solaranlagen sind zugelassen.“

(3) Massive Einfriedungen in Form von Beton- oder Mauerwerksbauten sind unzulässig, da sie einem offenen Landcharakter entgegenwirken und zudem eine Barriere für Kleintiere darstellen. Einfriedungen müssen sockelfrei ausgeführt werden und einen Durchschlupfbereich von mindestens 10 cm aufweisen.“

Zum Punkt 1.1 Artenliste Laubbäume (S. 10) ist folgendes anzumerken:

Die hier vorhandene Liste umfasst sehr große bis mittelgroße Bäume. Auf der Südwestseite des Grundstückes entsteht bei Pflanzung dieser Bäume ein Verschattungsbereich für die solare Nutzung, da der Pflanzabstand lediglich ca. 6 m beträgt. Hier sollten nur Sträucher oder niedrigwachsende Bäume zugelassen werden. Dies kann durch Änderung der Planzeichnung oder durch textliche Anmerkungen erfolgen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering weist darauf hin, das Photovoltaik- und Solaranlagen gemäß § 14 BauNVO zulässig sind.

Festsetzungen zur Einfriedung werden nicht ergänzt, da es sich hier um eine Einbeziehungssatzung handelt und nicht um einen Bebauungsplan. Die gestalterischen Details werden auf Ebene des Bauantrages geregelt. Dennoch ist die Empfehlung positiv zu bewerten.

Die in der Planzeichnung festgesetzte Baum- und Strauchpflanzung der westlichen Ausgleichsfläche wird redaktionell getauscht. Somit wird eine Verschattung der Gebäude vermindert und das vorhandene solare Potenzial kann bestmöglich genutzt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt der Stellungnahme, wie in der fachlichen Würdigung dargestellt, zu Teilen stattzugeben.

 

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Abstimmungsergebnis:   19 : 0

 

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