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Sachverhalt:

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 61 „Beim Freibad“ ist in Ziffer 11.3 der Satzung eine Lärmschutzeinrichtung mit einer Höhe von mindestens 6 m über OK Gelände im nördlichen Bereich des Freibades zum Schutze der Anwohner vorgesehen.

 

Im Zuge von anstehenden Bau- und Unterhaltsmaßnahmen (Erneuerung der Umkleiden) hat der Markt Mering als vorbereitende Maßnahme ein erneutes Lärmschutzgutachten beauftragt.

 

Ergebnis dieses Gutachtens war, dass die Emissionen nicht überschritten werden und deshalb kein Lärmschutz notwendig ist.

 

Aufgrund dieser neuen Erkenntnis soll nun der rechtskräftige Bebauungsplan angepasst werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Für die Anpassung des Bebauungsplanes an die Ergebnisse des neuen Lärmschuztgutachtens ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Kosten für das Änderungsverfahren

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 61 „Beim Freibad“ bzgl. der Festsetzungen zur Errichtung einer Lärmschutzwand zu ändern. Mit dem Änderungsverfahren wird das Büro OPLA, Augsburg beauftragt.

 

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Abstimmungsergebnis:   20 : 0

 

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