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Sachverhalt:

Mit der Durchführung der Kanalbefahrung und der Dokumentation, einschl. aller Vermessungsleistungen und der Einarbeitung in das digitale Kataster wurde im Jahr 2009 begonnen.

Für die Zielsetzung, Kanaldaten sukzessive für den gesamten Gemeindebereich zu erhalten, ist für das Jahr 2020 ein weiterer Bereich für die Befahrung vorgesehen.

Die Gesamtbefahrungslänge für den elften Gebietsabschnitt, bzw. die Untersuchungslänge umfasst ca. 5.700 Meter.

Das Gebiet „elf“ betrifft die Ortsteile Baierberg, Meringerzell und Reifersbrunn.

Das Ing. Büro Tremel hat für die Kanalreinigung und die Kanalbefahrung Schätzkosten in Höhe von ca. 80.000,00 €, brutto, veranschlagt.

Für die Ingenieurkosten (Vorbereitung der TV-Untersuchung, Vermessung, Übernahme der Vermessungsdaten in Caigos, Auswertung der TV-Daten mit Erstellung eines Prioritätenplanes, bzw. eines Sanierungsplanes, Betreuung der TV-Befahrung vor Ort, etc.) ist mit einer Summe von ca. 65.000,-- € zu rechnen.

 

Auch nach Abschluss der TV-Untersuchung werden weiterhin Kanalbefahrungen notwendig sein, um Schäden, die auf Grund der fortwährenden Alterung der Entwässerungsanlage entstehen, sanieren zu können.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €Einmalig 2020: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Im  Vermögenshaushalt 2020 sind in der HHSt. 7000-9350, abschnittsweise TV-Untersuchungen, für den elften Gebietsabschnitt 80.000,00 € einzustellen.

Unter HHSt. 7000-9420 - Baunebenkosten, sind hierfür 65.000,-- € einzustellen. Trotz mehrfacher Aufforderung an das Ingenieurbüro wurde für den Gebietsabschnitt X noch keine Rechnung gestellt.

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt:

 

a)die begleitenden Ingenieurleistungen für das Untersuchungsgebiet XI an das Ingenieurbüro Tremel zu vergeben

 

b)die Verwaltung zu bevollmächtigen, den Auftrag für die Kanalbefahrung, einschließlich der Kanalreinigung an die wirtschaftlichst bietende Firma vergeben zu können.

 

c)  Der Marktgemeinderat beschließt außerdem die Bevollmächtigung der Verwaltung zur

     Vergabe von kurzfristig notwendig werdenden Kleinbaumaßnahmen im Rahmen des

     Jahresleistungsverzeichnisses nach Art. 69 GO im Rahmen der vorläufigen Haushalts-

     führung.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:   20 : 0

 

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