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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Die Bauherren, welcher die Immobilie Hafnerberg 6 kürzlich erworben hat, möchten das Bestandsgebäude sanieren. In diesem Zuge soll auch neue Wohnfläche generiert werden. Daher soll der Dachstuhl steiler gestellt werden, um das Dachgeschoss wohnlich nutzen zu können. Zudem soll östlich ein eingeschossiger Wohnraum, welcher mit einem flachgeneigten Pultdach ausgeführt wird, mit 24,54 m2 angebaut werden.

 

Bezüglich diesem Vorhaben hat der Bauherr bereits am 23.09.2019 einen Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung am 07.10.2019 einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt (Beschlussbuchauszug anbei). Es liegt aktuell kein genehmigter Antrag auf Vorbescheid vor (deshalb ist das Vorhaben nun auch erneut im Gremium zu behandeln), es wird aber nun bereits in Absprache mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg ein Bauantrag gestellt.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:28.01.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:28.03.2020

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.03.2020

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es existieren sechs baurechtliche Nachbargrundstücke. Von fünf Nachbargrundstücke liegen die Unterschriften vor. Vom Eigentümer des Sechsten, südlich angrenzenden Grundstück, liegt keine Unterschrift vor. Die Nachbarunterschriften sind somit im rechtlichen Sinne nicht vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung wird auf den beigefügten Beschlussbuchauszug verwiesen. Statt dem im Vorbescheid dargestellten Wintergarten mit 32,50 m2 wird nun ein flächenmäßig kleinerer Wohnraum mit 24,54 m2 angebaut. Der Anbau ist nach Absprache mit dem Landratsamt nicht mehr an der südlichen Grundstücksgrenze, sondern etwas weiter nördlich geplant. Somit ist bezüglich des Anbaus keine Abweichung von den Abstandsflächen mehr notwendig, da der Anbau die eigenen Abstandsflächen auf eigenen Grund nachweisen kann. Der Anbau wird auf zwei verschiedenen Flurnummern errichtet (welche beide im Eigentum der Bauherren sind), diese sollen aber noch zeitnah verschmolzen werden. Die Firsthöhe ist Bestandsgebäudes ist nun mit 9,42 Meter im Bauantrag sogar noch geringer als im Antrag auf Vorbescheid mit einer Höhe von 9,63 Meter dargestellt. Das Vorhaben fügt sich somit problemlos ein. Die Erschließung ist gesichert. Der Stellplatznachweis (2 Stellplätze für eine Wohneinheit) ist ebenfalls erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

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