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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Die bestehende Doppelhaushälfte Lilienthalstraße 19 soll aufgestockt werden. Bislang ist in der Doppelhaushälfte eine Wohneinheit untergebracht. Nach Umbau sollen insgesamt 3 Wohneinheiten in der Doppelhaushälfte untergebracht werden (Wohneinheit 1 im Erdgeschoss = 125,22 m2, Wohneinheit 2 im 1. Obergeschoss = 60,25 m2, Wohneinheit 3 im 1. Obergeschoss = 70,45 m2). Es soll zudem eine Doppelgarage errichtet im westlichen Teil (Garten des Grundstückes) errichtet werden, um den Stellplatznachweis erfüllen zu können. Derzeit weist die Doppelhaushälfte eine geringfügig niedrigere Höhenentwicklung wie die straßenseitige Doppelhaushälfte auf. Nach Umbau soll die Doppelhaushälfte dann durch die Kniestockerhöhung eine höhere Wand- und Firsthöhe aufweisen als das Nachbargebäude.

 

Bereits zu einem früheren Zeitpunkt (15.04.2016) haben die Bauherren bezüglich der gewünschten Aufstockung einen Antrag auf Vorbescheid beim Markt Mering eingereicht. Der Bau- und Umweltausschuss hat zu der ähnlich artigen Bauvoranfrage am 02.05.2016 sein einstimmiges Einvernehmen (Beschluss anbei) erteilt. Der Antrag gilt laut Bescheid des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 09.11.2016 allerdings als zurückgenommen, da für die weitere Beurteilung notwendige Bauantragsunterlagen nicht durch die Bauherren beigebracht wurden.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:09.01.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:09.03.2020

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.03.2020

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Das Grundstück grenzt an acht andere Grundstücke. Bis auf die Eigentümer des direkt nördlich angrenzenden Grundstück und des „Punktnachbarn“ im Nordwesten haben alle weiteren Anrainer dem Antrag schriftlich zugestimmt. Da nicht alle Nachbarn unterzeichnet haben, sind die Unterschriften somit nicht vollständig erbracht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Das Gebäude soll von 1+D-Geschossen und einer Firsthöhe von ca. 6,0 Meter auf 2+D-Geschosse und eine Firsthöhe von 8,67 Meter aufgestockt werden. Die bebaute Grundfläche bleibt unverändert. In der Umgebung sind bereits zahlreich massivere Baukörper vorhanden, das Vorhaben fügt sich ein. Informativ wird die vom Planer errechnete GRZ (0,44) und GFZ (0,72) erwähnt, diese Richtzahlen stellen aber im unbeplanten Innenbereich kein Einfügekriterium dar.

 

Der Bauherr muss für die 3 Wohneinheiten nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering insgesamt 5 Stellplätze nachgewiesen. Im westlichen Grundstücksbereich wird die Errichtung einer Doppelgarage, womit 2 Stellplätze nachgewiesen werden, beantragt. Die restlichen 3 Stellplätze sind als offene Stellplätze eingezeichnet, der Stellplatznachweis ist somit erbracht.

 

Der Planer wendet die sogenannte H/2 - Abstandsflächenregelung auf zwei Gebäudeseiten (Norden und Süden) an. Gemäß Art. 6 Abs. 6 Satz 2 BayBO kann allerdings bei Gebäuden, die bereits mit einer Außenwand an eine Grundstücksgrenze gebaut wurden (Doppelhaushälfte wie im vorliegenden Fall), die H/2 - Regelung nur noch auf einer weiteren Gebäudeseite angewandt werden. Nach Einschätzung der Verwaltung wäre das Vorhaben somit nur bei einer Abweichung von - bzw. Übernahme der Abstandsflächen so umsetzbar. Es wird daher im Beschluss auf abstandsflächenrelevante Belange verwiesen. In der gemeindlichen, bauplanungsrechtlichen Beurteilung stellen solche bauordnungsrechtlichen Belange allerdings kein Beurteilungskriterium dar.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf abstandsflächenrelevante Belange wird verwiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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