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Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 30.01.2020 hat der Marktgemeinderat die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Beim Freibad“ beschlossen. Zwischenzeitlich hat das Büro OPLA einen ersten Entwurf für die Bebauungsplanänderung ausgearbeitet.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Bebauungsplan kann nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren geändert werden, so dass nun die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 durchgeführt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Beim Freibad“ bestehend aus den textlichen Festsetzungen mit Planzeichnung und Begründung jeweils in der Fassung vom 27.02.2020 und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 0

 

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