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Sachverhalt:

Im vorangegangenen TOP hat der Marktgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 beschlossen. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich sollte eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erlassen werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Sicherung der Planung ist eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Geschäftsordnungsantrag Bürgermeister Kandler:

 

Der Marktgemeinderat beschließt auf Grund der Diskussion vorerst keine Veränderungssperre zu erlassen.

 

Abstimmungsergebnis:    21 : 0

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €Einmalig 2020: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt zur Plansicherheit für den künftigen Planbereich aufgrund §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistatt Bayern die Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73 „______________".

Der beigefügte Satzungsentwurf in der Fassung vom 11.02.2020 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:   ohne Abstimmung

 

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