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Aufgrund der Anwesenheit aller Gemeinderäte wird der Tagesordungspunkt  1 a  Bauantrag: Neubau eines Bürogebäudes mit Wohneinheit, Saumweg 2 Schmiechen  als zusätzlicher Tagesordnungspunkt aufgenommen.

Abstimmungsergebnis:

13:0

 

 

 

In der nichtöffentlichen Sitzung am 09.03.2020 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst.

 

1.Der Verkaufspreis der Grundstücke im Baugebiet Bahnwegfeld II im Rahmen der Baulandeigensicherung wurde aufgrund der erarbeiteten Kalkulation auf 169,- € festgelegt.

 

2.Der Wegenutzungsvertrag wurde aufgrund eines Gerichtsurteils zugunsten der Gemeinde angepasst. Demnach hat sich die Kostenbeteiligung der Gemeinde bei Kabel-Umverlegungsarbeiten deutlich reduziert. Der Gemeinderat hat der Änderung zugestimmt.

 

Top 1 a

 

Bauantrag: Neubau eines Bürogebäudes mit Wohneinheit, Saumweg 2, Schmiechen

 

Sachverhalt:

Auf dem Grundstück ist bereits eine Lagerhalle im Freistellungsverfahren beantragt. Südlich dieser Lagerhalle soll jetzt ein Bürogebäude mit Wohneinheit errichtet werden. Die Wohneinheit ist im 1. OG des Gebäudes vorgesehen. Dier restlichen Flächen werden als Büroeinheiten geplant. Das Gebäude weist insgesamt eine Länge von 34,00 m und eine Breite von 14,00 m aufl

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 21 "Gewerbegebiet Saumwegfeld".

Der Bauantrag bedingt eine Ausnahme von der Festsetzung des Bebauungsplanes bezüglich der Dachform. Gemäß Ziffer 9.1 des B`planes können ausnahmsweise extensiv begründente Flachdächer zugelassen werden.

Durch die Errichtung des obersten Geschosses, welches sich nicht über die gesamte Gebäudelänge erstreckt, sondern lediglich in einer Länge von 12,52 m ausgeführt werden soll, kann die vorgeschriebene Firsthöhe von 11,00 m nicht eingehalten werden. Es bedarf einer Befreiung von Einhaltung Firsthöhe.

Der Bebauungsplan begrenzt die Ziffer 9.6 Abgrabungen und Aufschüttungen mit einem Höchstmaß von 0,5 m. Durch die Gestaltung des Gebäudes müssen mehr als 0,5 m aufgeschüttet werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben. Der Gemeinderat erteilt eine Ausnahme zur Errichtung des Gebäudes mit eine, extensiv begrünten Flachdach. Ebenso wird eine Befreiung von Ziffer 9.6 bezüglich der zulässigen Aufschüttung bis max. 0,5 m erteilt. Eine weitere Befreiung wird erteilt von der Einhaltung der Firsthöhe mit max. 11m. Von dieser darf dem Eingabeplan entsprechen angewichen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

13:0

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