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Sachverhalt:

Der Diensteid ist spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Gemeinderat nach Beginn der Amtszeit des Ersten Bürgermeisters abhält, zu leisten. Er hat folgenden Wortlaut:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe."

 

Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre" die Worte „ich gelobe" zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Den Diensteid des ersten Bürgermeisters nimmt das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied ab. Die Eidesleistung oder das Gelöbnis entfällt, wenn der Beamte oder die Beamtin im Anschluss an eine Amtszeit wieder in ein Amt bei demselben Dienstherrn gewählt wird. Mit Herrn Bürgermeister Mayer und dem Landratsamt wurde abgestimmt, dass trotz der Wahl zum 2. Bürgermeister in der vergangenen Wahlperiode eine formale Vereidigung erfolgen soll.

 

 

MGR Brunner nimmt als lebensältestes Ratsmitglied die Vereidigung von Herrn Ersten Bürgermeister Mayer vor.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

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