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Sachverhalt:

Die Bestellung von Standesbeamten ist in der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) geregelt. Gemäß dieser Verordnung (§ 3 Abs. 3) erlischt die Bestellung von Bürgermeistern, deren Aufgabenbereich auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt ist, spätestens jedoch mit Ablauf ihrer Amtszeit. Die Bestellung ist auch im Falle einer Wiederwahl vorzunehmen.

Durch den Markt Mering, den Gemeinderat Schmiechen und den Gemeinderat Steindorf ist Herr Bürgermeister Florian A. Mayer, Herr Bürgermeister Josef Wecker und Herr Bürgermeister Paul Wecker als Eheschließungs-Standesbeamte bereits beschlossen worden.

Rechtsträger des Standesamtes Mering ist die Verwaltungsgemeinschaft Mering. Somit ist die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Mering das zuständige kommunale Gremium i.S. des § 3 AVPStG.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

1.   Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Bestellung von Herrn Bürgermeister Florian A. Mayer, Herrn Bürgermeister Josef Wecker und Herrn Bürgermeister Paul Wecker zu Standesbeamten (§ 2 AVPStG) des Standesamtes Mering. Der Aufgabenbereich ist gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG beschränkt (Eheschließungsstandesbeamte).

 

2.   Die Gemeinschaftsversammlung beschließt vorbehaltlich einer Beschlussfassung des Marktgemeinderates die Bestellung von Herrn 2. Bürgermeister Stefan Hummel und Frau 3. Bürgermeisterin Silvia Braatz zu Standesbeamten des Standesamtes Mering. Der Aufgabenbereich ist gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG beschränkt (Eheschließungsstandesbeamte).

 

Die Bestellung erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde und ist der unteren Aufsichtsbehörde (Landratsamt Aichach-Friedberg) anzuzeigen.

 

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Abstimmungsergebnis:   19 : 0

 

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