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Sachverhalt:

 

Diesem TOP ist eine Ortsbegehung am Jägerberg am 14.07.2020 um 19:00 Uhr vorangestellt.

 

Das Bauvorhaben zur Sanierung und Umbau eines Mehrfamilienhauses mit Geschäft wurde bereits zweimal im Bau- und Umweltausschuss (20.01.2020, mit 9:4-Stimmen wurde das Einvernehmen nicht erteilt) bzw. im Bau- und Planungsausschuss (15.06.2020, mit 13:0-Stimmen wurde das Einvernehmen nicht erteilt) behandelt. Der Bauantrag soll laut Bauherr dann entsprechend abgeändert werden. Bei einem Besprechungstermin zwischen Bürgermeister, Bauherren, deren Architekt und der Verwaltung wurde vereinbart, dass die Bauherrn hinsichtlich der Stellplatzproblematik auf dem Grundstück am Jägerberg einen formlosen Antrag auf Vorbescheid / Fragenkatalog einreichen. Hierüber soll geklärt werden, ob bzw. in welchem Umfang sich der Bau- und Planungsausschuss die Nutzung des Grundstückes zur Erbringung des Stellplatzbedarfes vorstellen kann.

 

Explizit sollen folgende Fragen/Varianten geklärt werden:

 

1.Erstellung eines Stellplatzes (Besucherstellplatz) mit 2 Duplexparkern, die Grenzwand nach Westen (Grundstück 219/5) wird komplett bis zur bestehenden Nachbargarage abgebrochen um eine bessere Sicht zu haben. Bei diesem Vorhaben benötigen wir eine Befreiung (Vorplatz statt 5 m nur 3 m), da es sich um einen Garagenbau handelt. Der Nachbar im Westen hat die gleiche Situation und hat eine Genehmigung. Ablöse der Stellplätze wären es 2 Stück.

 

2.Erstellung eines Stellplatzes (Besucherstellplatz) mit 2 Duplexparkern, die Grenzwand nach Westen (Grundstück 219/5) wird komplett bis zur bestehenden Nachbargarage abgebrochen um eine bessere Sicht zu haben. Bei dieser Variante würden wir keine Massivenwände über der Geländehöhe erstellen. Somit handelt es sich um ein Carport. Damit benötigen wir keine Befreiung. Ablöse der Stellplätze wären es 2 Stück.

 

3.Erstellung von nur 2 Duplexparkern, die Grenzwand nach Westen (Grundstück 219/5) wird komplett bis zur bestehenden Nachbargaragen abgebrochen um eine bessere Sicht zu haben. Die Duplexparker stehen ganz im Westen, damit die Sicht zum Osten durch den freien Platz verbessert wird. Wir benötigen eine Befreiung, da kein Besucherstellplatz nachgewiesen werden kann. Ablöse der Stellplätze wären es 3 Stück.

 

4.Erstellung von 3 oberirdischen Stellplätzen, die Grenzwand nach Westen (Grundstück 219/5) wird komplett bis zur bestehenden Nachbargaragen abgebrochen um eine bessere Sicht zu haben. Somit handelt es sich um offene Stellplätze. Ablöse der Stellplätze wären es 4 Stück.

 

5.Erstellung von 2 oberirdischen Stellplätzen, die Grenzwand nach Westen (Grundstück 219/5) wird komplett bis zur bestehenden Nachbargaragen abgebrochen um eine bessere Sicht zu haben. Da im Osten auch kein Stellplatz wäre, ist dort die Sicht auch deutlich verbessert. Somit handelt es sich um offene Stellplätze. Ablöse der Stellplätze wären es 5 Stück.

 

Nach Klärung dieser Problematik soll ein neuer Bauantrag mit einer entsprechenden Planung eingereicht werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Hinsichtlich der fachlich-rechtlichen Würdigung wird auf die ausführlichen Ausführungen in den beigefügten Beschlussbuchauszügen vom 20.01.2020 und vom 15.06.2020, sowie auf die Stellungnahme der örtlichen Verkehrsbehörde verwiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €Einmalig 2020: €, ggf. je nach Anzahl der abzulösenden Stellplätze

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Variante 5:

 

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der Variante 5 (2 offene Stellplätze) zu. Eine Anrechnung der Stellplätze auf dem Fremdgrundstück gemäß § 5 Abs. 2 der Stellplatzsatzung wird in Aussicht gestellt. Die Ablöse von 5 Stellplätzen wird in Aussicht gestellt.

 

Variante 4:

 

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der Variante 4 (3 offene Stellplätze) zu. Eine Anrechnung der Stellplätze auf dem Fremdgrundstück gemäß § 5 Abs. 2 der Stellplatzsatzung wird in Aussicht gestellt. Die Ablöse von 4 Stellplätzen wird in Aussicht gestellt.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

zu Variante 5.:) 3:8

 

 

zu Variante 4.:) 11:0

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