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Sachverhalt:

Für die Bebauung mit einem Flying Space wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid genehmigt. Das Mini-Fertighaus ist in den gleichen Außenmaßen dargestellt wie im Antrag auf Vorbescheid. Mit dem Hauptbaukörper wird die Baugrenze des Bebauungsplanes Nr. 11 „Altes Raiba-Gelände" eingehalten. Die geplante Garage hält die Baugrenze und den geforderten Stauraum gemäß § 5 der Bebauungsplansatzung nicht ein.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 11 „Altes Raiba Gelände". Der Bebauungsplan sieht Baukörper mit einer Dachneigung von 38 bis 45° vor.

Das beantragte Gebäude bedarf folgender Befreiungen vom Bebauungsplan:

 

Dachneigung: Das Gebäude soll mit einem Flachdach ausgeführt werden. Die Dachneigung und Dachform wird nicht wie im Bebauungsplan vorgegeben ausgeführt.

Die Position des Gebäudes ist im B´plan mit einer Firstrichtung von Süden nach Norden festgesetzt. Im Bauantrag ist das Gebäude von Westen nach Osten ausgerichtet. Es bedarf also einer Befreiung bezüglich der Gebäudeausrichtung.

 

Die geplante Garage ist mit einem Abstand zur Hauptstraße von 3,0 m dargestellt. Gemäß Bebauungsplan müsste zum einen die Baugrenze, also 4,0 m Abstand, und zum anderen ein Stauraum vor Garagen mit 5 m, § 5 Abs. 2 der Satzung, eingebracht werden. Der Stauraum könnte nach dem Bebauungsplan als Stellplatznachweis genügen.

Der Bauherr hat im Bauantrag dargestellt, dass westlich neben der Garage ein offener Stellplatz errichtet wird, um hier zusätzliche PKW´s abzustellen. Dieser Stellplatz soll den fehlenden Stauraum vor der Garage ersetzen.

Zur Errichtung der Garage bedarf es einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 5 Abs. 1, da die Garage mit einem Meter Tiefe die Baugrenze überschreitet. Der in § 5 Abs. 2 geregelte Stauraum von 5 m kann nur mit 3 m eingebracht werden. Diesbezüglich bedarf es einer Befreiung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €Einmalig 2020: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat  Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, sowie zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 „Altes Raiba-Gelände" in folgenden Punkten:

Dachneigung - Flachdach statt Satteldach mit 38 bis 45 °

Dachform - Flachdach

Gebäudeausrichtung  - Firstrichtung wird nicht eingehalten

Garage: § 5  - Einhaltung der Baugrenze und Einhaltung des Stauraumes vor der Garage mit 3 statt 5 m , hier wird angemerkt das ein elektrisch betriebenes , funkgesteuertes Garagentor zu

verbauen ist das ohne Halt auf der Hauptraße in die Garage eingefahren werden kann.

Der Gemeinderat Steindorf erteilt darüber hinaus sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis: 7:0

 

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