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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Dorfstraße 39. Das Einfamilienhaus ist mit 2 Vollgeschossen + Keller, Satteldach mit 30° Dachneigung, Wandhöhe 4,96 Meter, Firsthöhe 7,00 Meter und Grundmaßen von 10,24 x 7,99 Meter geplant. Neben dem Einfamilienhaus sollen auf dem Grundstück zwei weitere Doppelhäuser (4 DHH) errichtet werden. Hierzu liegt ein genehmigter, rechtsverbindlicher Vorbescheid des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 11.02.2020 vor. Das Gesamtvorhaben wurde dreimal im Gemeinderat Steindorf, am 06.06.2019, 26.06.2019 und am 04.12.2019 behandelt. Das Einvernehmen wurde in der Sitzung vom 04.12.2019 nach zweimaliger vorheriger Ablehung letztendlich mit 9:1 erteilt.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      26.10.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  26.12.2020

Nächste Gemeinderatssitzung:   10.12.2020

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich existieren vier Nachbargrundstücke, die Unterschriften wurden vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Innenbereich (kein Bebauungsplan und beurteilt sich nach § 34 BauGB). Insgesamt fällt der geplante Baukörper (siehe oben) sogar noch minimal geringfügiger aus, als im Antrag auf Vorbescheid dargestellt (12,00 x 6,66 Meter Grundfläche, gleiche Dachform/Neigung, 2 Vollgeschosse, 5,50 Meter Wandhöhe und 7,42 Meter Firsthöhe). Auf die rechtlich-fachlichen Ausführungen in den Beschlussvorlagen für den 06.06.2019, 26.06.2019 und für den 04.12.2019 wird verwiesen. Das Vorhaben fügt sich somit unproblematisch gemäß § 34 BauGB in die nähere Umgebung ein.

 

Der Stellplatznachweis ist durch die Errichtung von 2 Einzelgaragen auf dem Grundstück erbracht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €Einmalig 2020: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

In den Beschluss wird aufgenommen, dass der Bauherr die Kosten für die Entsorgung (Abwassersystem mit Pumpleitung) zu tragen hat.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

Die Kosten für das Abwassersystem sind vom Bauherren zu tragen.

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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