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Sachverhalt:

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Die Antragsteller beantragen die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück Dorfstraße 39. Die Doppelhaushälfte ist mit 1+D Geschossen + Keller, Satteldach mit 42° Dachneigung, Wandhöhe 4,12 Meter, Firsthöhe 8,64 Meter und Grundmaßen von 9,64 x 6,77 Meter geplant. Neben der Doppelhaushälfte sollen auf dem ehemaligen Gesamtgrundstück drei weitere Doppelhaushälften und ein Einfamilienhaus errichtet werden. Hierzu liegt ein genehmigter, rechtsverbindlicher Vorbescheid des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 11.02.2020 vor. Das Gesamtvorhaben wurde dreimal im Gemeinderat Steindorf, am 06.06.2019, 26.06.2019 und am 04.12.2019 behandelt. Das Einvernehmen wurde in der Sitzung vom 04.12.2019 nach zweimaliger, vorheriger Ablehung letztendlich mit 9:1 erteilt.

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:           23.10.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:   23.12.2020

Nächste Gemeinderatssitzung:     10.12.2020

 

III. Nachbarbeteiligung

Baurechtlich existieren drei Nachbargrundstücke, die Unterschriften wurden nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Innenbereich (kein Bebauungsplan und beurteilt sich nach § 34 BauGB). Im Antrag auf Vorbescheid war dieses als Doppelhaushälfte 1 titulierte Wohnhaus mit einer Grundfläche von 6,665 x 12 Meter, Satteldach mit 22° Grad Dachneigung, 2 Vollgeschosse, 5,90 Meter Wandhöhe und 8,33 Meter Firsthöhe ab FFB EG angegeben. Die geringfügig höhere Firsthöhe (29 cm) ergibt sich aus der steileren Dachneigung, das Gebäude fügt sich aber immer noch problemlos ein.  Auf die rechtlich-fachlichen Ausführungen in den Beschlussvorlagen für den 06.06.2019, 26.06.2019 und für den 04.12.2019 wird verwiesen. Das Vorhaben fügt sich somit unproblematisch gemäß § 34 BauGB in die nähere Umgebung ein.

 

Der Stellplatznachweis ist durch die Errichtung des Carports und eines offenen Stellplatzes auf dem Grundstück erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €Einmalig 2020: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Der geplante Carport würde sich direkt am Fahrbahnrand an der Grundstücksgrenze entstehen.

Der benötigte Abstand wären aus baurechtlicher Sicht drei Meter.

Der Architekt möchte den Antrag an die Gemeinde stellen, dass auf den Abstand von drei Metern verzichtet werden kann. Dies ist jedoch aus Sicht der Gemeinde nicht möglich.

Die gesamte Stellplatzsituation ist problematisch und entspricht nicht dem Antrag auf Vorbescheid. Es würden sich darüber hinaus Nachteile für die anderen Grundstückseigentümer ergeben.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 0:9

 

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