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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Markt Mering stellt einen Bauantrag zum Anbau einer Fluchttreppe aus Gründen des Brandschutzes. Die 4,50 Meter hohe Treppe wird an der Ostseite des Gebäudes errichtet. Im 1. Obergeschoss wird eine Türe eingebaut, über diese Türe ist die Fluchttreppe zu erreichen.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      06.11.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  06.01.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 19.01.2021

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es sind drei Nachbargrundstücke (zwei verschiedene Eigentümer) vorhanden. Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der Bauantrag beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein. Die Beurteilung des beigefügten Brandschutzgutachtens obliegt dem Landratsamt Aichach-Friedberg.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: 14.000 € (Baukosten laut Baubeschreibung)Einmalig 2020: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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