Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Der Markt Mering stellt einen Bauantrag zum Anbau einer Fluchttreppe aus Gründen des Brandschutzes. Die 4,50 Meter hohe Treppe wird an der Ostseite des Gebäudes errichtet. Im 1. Obergeschoss wird eine Türe eingebaut, über diese Türe ist die Fluchttreppe zu erreichen.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 06.11.2020
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 06.01.2021
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 19.01.2021
III. Nachbarbeteiligung
Es sind drei Nachbargrundstücke (zwei verschiedene Eigentümer) vorhanden. Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Baugrundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der Bauantrag beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein. Die Beurteilung des beigefügten Brandschutzgutachtens obliegt dem Landratsamt Aichach-Friedberg.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2020: 14.000 € (Baukosten laut Baubeschreibung)Einmalig 2020: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: