Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
An der Gebäudefassade des Verbrauchermarktes in der Glückstraße 2-4 in Mering sollen insgesamt Großflächentafeln für Werbezwecke angebracht werden. Davon ist eine Tafel an der Nordseite, die drei weiteren Tafeln an der Ostseite des Gebäudes geplant. Die Werbetafeln sollen für Eigenwerbung, sowie für die Produktwerbung des Verbrauchermarktes verwendet werden. Die Werbetafeln sind aus den Materialien Stahl und Aluminium errichtet, auf der mit Rahmen 3800 mm breiten und 2643 mm hohen Werbefläche können klassische Plakatanschläge/Papierplakate auf Kleister angebracht werden. Die Werbetafeln stehen auf einem max. 1400 mm hohen, einbetonierten Pfosten, woraus sich eine maximale Höhe von 4043 mm ergibt. Die optionale Beleuchtung erfolgt über ein LED Lichtrohrsystem.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 17.11.2020
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 17.01.2021
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 19.01.2021
III. Nachbarbeteiligung
Es gibt zwei baurechtliche Nachbargrundstücke. Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die Werbeanlage ist nicht nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 Buchstaben a) bis g) verfahrensfrei und erfordert daher eine Baugenehmigung. Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und beurteilt sich § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in das vorhandene Mischgebiet ein.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2020: € | Einmalig 2020: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: