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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

An der Gebäudefassade des Verbrauchermarktes in der Glückstraße 2-4 in Mering sollen insgesamt Großflächentafeln für Werbezwecke angebracht werden. Davon ist eine Tafel an der Nordseite, die drei weiteren Tafeln an der Ostseite des Gebäudes geplant. Die Werbetafeln sollen für Eigenwerbung, sowie für die Produktwerbung des Verbrauchermarktes verwendet werden. Die Werbetafeln sind aus den Materialien Stahl und Aluminium errichtet, auf der mit Rahmen 3800 mm breiten und 2643 mm hohen Werbefläche können klassische Plakatanschläge/Papierplakate auf Kleister angebracht werden. Die Werbetafeln stehen auf einem max. 1400 mm hohen, einbetonierten Pfosten, woraus sich eine maximale Höhe von 4043 mm ergibt. Die optionale Beleuchtung erfolgt über ein LED Lichtrohrsystem.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      17.11.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  17.01.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 19.01.2021

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt zwei baurechtliche Nachbargrundstücke. Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Werbeanlage ist nicht nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 Buchstaben a) bis g) verfahrensfrei und erfordert daher eine Baugenehmigung. Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und beurteilt sich § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in das vorhandene Mischgebiet ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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