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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Die Bauherren möchten an dem Bestandsgebäude in der Schloßmühlstraße 24 zwei Schleppgauben errichten und darüber hinaus eine Terrassenglastüre einbauen. Die kleinere, nach Westen hin geplante Schleppgaube weist eine Breite von 2,48 Meter, die größere Schleppgaube nach Osten hin eine Breite von 5,30 Metern auf. Die Terrassenglastüre ist im Erdgeschoss an der Ostseite dargestellt.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      20.11.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  20.01.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 18.01.2021

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es existieren vier Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des seit 29.04.2020 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 72 „Östlich der Schloßmühlstraße“. Der Bebauungsplan regelt die Ausgestaltung von Gauben nicht, das Vorhaben hält somit alle Vorgaben des Bebauungsplanes ein.

 

Das Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß Art. 58 BayBO scheidet jedoch aus, da der Bebauungsplan Nr. 72 „Östlich der Schloßmühlstraße“ nur einen einfachen Bebauungsplan i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB darstellt. Im Bereich von einfachen Bebauungsplänen beurteilt sich die Zulässigkeit von Vorhaben darüber hinaus nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung nach Art und Maß der Nutzung ein, da Dachgauben in der Umgebung bereits vielfach auf Wohnhäusern, auch in ähnlicher Größenordnung, vorhanden sind.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und stellt fest, dass das Vorhaben den Vorgaben des einfachen Bebauungsplanes Nr. 72 „Östlich der Schloßmühlstraße“ entspricht und sich das Vorhaben darüber hinaus nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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