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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Bauvorhaben „Einbau von Wohnungen und Gästezimmern in die ehemalige Brauerei im Schloss Hofhegnenberg" wurde erstmalig in der Gemeinderatssitzung am 11.09.2019 behandelt, das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Eine entsprechende Tekturplanung wurde dann am 16.04.2020 im Gemeinderat behandelt, auch hierzu wurde das Einvernehmen einstimmig erteilt. Das Vorhaben wurde inzwischen auch vom Landratsamt Aichach-Friedberg mit Bescheid vom 21.09.2020 baurechtlich genehmigt.

 

Nun wurde seitens des Schlossherr am 16.12.2020 ein erneuter Tekturantrag eingereicht. Im Erdgeschoss des Gebäudes der ehemaligen Brauerei wird nun anstatt des bisher genehmigten Hofladens ein Konferenzraum eingerichtet. Der in zwei Teilbereiche abgetrennte Konferenzraum mit 72 Personen (76,31 m2 plus 36,60 m2) und die beiden Besprechungsräume mit je 10 Personen (18,58 m2 und 11,14 m2) im EG-Südbereich erreichen weder die Sonderbaueinstufung, noch die Mindestanzahl nach VstättV. Eine Essstation dient dort der Verköstigung und wird von einer Küche an anderer Stelle beliefert. Weitere Änderungen sind nicht angezeigt.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      16.12.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  16.02.2021

Nächste Gemeinderatssitzung:   11.02.2021

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich existieren vier Nachbargrundstücke. Nachbarunterschriften sind nicht im Antrag vorhanden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Gebäude liegt bauplanungsrechtlich nicht im Bereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich. Die Tektur fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.

 

Gemäß Genehmigungsbescheid sind für die diversen Nutzungen und Unternutzungen insgesamt 20 Stellplätze nachzuweisen. Der Hofladen, der nun nicht mehr umgesetzt wird, fällt gemäß der Anlage der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStV) unter den Punkt 3.1 Ladengeschäfte, hierfür ist 1 Stellplatz je 40 m2 Nutzfläche nachzuweisen. Die Nutzung als Konferenzraum für 92 Personen (72 + 10 + 10) würde gemäß Nr. 4.2 „sonstige Versammlungsstätten" einen Stellplatzbedarf von 10 Stellplätze (1 Stellplatz je 10 Sitzplätze) auslösen. Seitens des Landratsamt ist hier zu prüfen, ob jedoch ein tatsächlicher Mehrbedarf entsteht, da ja sicherlich auch Nutzungsüberschneidungen mit den Wohnungen/Gästezimmern/Gasträumen vorhanden sind. Eine Stellplatzberechnung oder ein Stellplatzgesamtkonzept ist dem Bauantrag nicht beigefügt. Auf das Erfordernis der Erbringung eines Stellplatznachweises wird daher verwiesen.

 

Auf denkmalschutzrechtliche Belang wird zudem verwiesen (Baudenkmalnummer 1002635, Schlosspark/Hofgarten, Aktennummer: D-7-71-168-9)

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf das Erfordernis der Erbringung des Stellplatznachweises wird hingewiesen. Darüber hinaus wird auf denkmalschutzrechtliche Belange verwiesen (Baudenkmalnummer 1002635, Schlosspark/Hofgarten, Aktennummer: D-7-71-168-9).

 

 

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GR Bernhard erscheint und nimmt ab diesem TOP an Beratung und Abstimmung teil

 

Abstimmungsergebnis: 7:0

 

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