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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Hierzu liegt ein genehmigter, rechtsverbindlicher Vorbescheid des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 11.02.2020 vor. Das Gesamtvorhaben wurde dreimal im Gemeinderat Steindorf, am 06.06.2019, 26.06.2019 und am 04.12.2019 behandelt. Das Einvernehmen wurde in der Sitzung vom 04.12.2019 nach zweimaliger, vorheriger Ablehnung letztendlich erteilt.

 

Gemäß dieses Vorbescheid wird im Bauantrag nun eine Doppelhaushälfte (12,00 x 6,43 Meter Grundmaße) beantragt. Die Doppelhaushälfte mit im Westen hervortretenden Kellergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss hat eine Wandhöhe von 3,32 Meter und eine Firsthöhe von 7,51 Meter (Dachneigung 35°, Satteldach).

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      04.01.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  04.03.2021

Nächste Gemeinderatssitzung:   11.02.2021

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Von drei der vier Nachbargrundstücke liegen die Nachbarunterschriften vollständig vor. Von den beiden Eigentümern des vierten Grundstückes hat nur einer unterzeichnet, somit sind die Unterschriften im baurechtlichen Sinne nicht vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück beurteilt sich nach § 34 BauGB, das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung des baurechtlichen Innenbereiches ein.

 

Im Vorbescheid war die Doppelhaushälfte mit 12,00 x 6,665 Metern Grundfläche, 2 Vollgeschossen, einer Wandhöhe von 5,90 Metern und einer Firsthöhe von 8,33 Metern (Satteldach DN 22°) dargestellt. Die tatsächliche Planung mit den oben genannten Maßen fällt somit sogar noch geringer aus.

 

Der Stellplatznachweis wird über eine Garage und einem Stellplatz auf dem Grundstück erbracht. Der notwendige Stauraum von 5 Metern nach der GaStV ist eingehalten. Somit spricht auch nichts gegen die räumliche Anordnung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €Einmalig 2021: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Gemeinderäte Egenhofer nimmt ab jetzt an der Beratung und Abstimmung teil

 

Abstimmungsergebnis: 8:0

 

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