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Änderung der bayerischen Bauordnung, neues Abstandsflächenrecht.

 

Hierzu wurde der Gemeinderat ausführlich informiert. Die Tiefe der Abstandsflächen verringert sich von 1,0 H auf 0,4 H. In Industrie-und Gewerbegebieten von 0,25 H auf 0,20 H, in allen Fällen jedoch mindestens 3 m.

Geändert wird auch die Berechnungsgröße "H". Bisher war nur die Wandhöhe maßgebend. Bei 45 Grad Dachneigung wurde die Höhe des Daches nicht berücksichtigt. Neu ist, dass die

Dachhöhe nun immer mit einbezogen wird (1/3 der Dachhöhe, über 70 Grad die volle Dachhöhe).

Die Gemeinde kann mittels einer Satzung davon abweichende Regelungen treffen, hierzu ist eine konkrete städtebauliche Begründung notwendig, was aufgrund des kurzen Zeifensters (Satzung muss bis 1.2.2021 erlassen werden) nicht rechtssicher umgesetzt werden kann. Da die neue Regelung, wie auch anhand eines Beispiels erläutert wurde, in unserer Gemeinde nur geringe Veränderungen zur Folge haben wird, kam der Gemeinderat überein, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, keine gemeindliche Satzung zu erlassen.

 

GR Letzel erkundigte sich wegen der am Steinbach entfernten Biberdämme. Der Gemeinde liegt die Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde für den Bereich zwischen der AiC 18 und der Brücke am Weg zum Roßberg vor, da hier die Verkehrssicherheit durch die teilweise Überschwemmung des öffentlichen Weges gefährdet ist und im weiteren Aushöhlungen zu Fahrbahneinbrüchen führen und damit auch  die Verkehrssicherheit gefährdet ist.

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Beschluss

 

 

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