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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 04.09.2020:

der Markt Mering beabsichtigt keine planerischen Veränderungen oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Plangebietes von Bedeutung sein könnte.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausreichende Dimensionierung der Abwasserkanäle gewährleistet sein muss, die Einleitungsmengen dürfen nicht überschritten werden. Dem Mischwasserkanal darf nur Schmutzwasser zugeführt werden, nicht verschmutztes Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Sollte eine Versickerung laut Sachverständigen nicht möglich sein, ist das Niederschlagswasser, in einem Zwischenspeicher zu sammeln und schadlos durch gedrosseltes Ableiten in den Mischwasserkanal zu beseitigen.

Die gesamten Versiegelungsflächen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken und einzuhalten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Bebauungsplanänderung beschränkt sich lediglich auf die Anpassung des Immissionsschutzes. Die Hinweise zur Dimensionierung der Abwasserkanäle, der Einleitungsmengen und der Niederschlagswasserversickerung werden zur Kenntnis genommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt.

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 0

 

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