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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 02.11.2020 (erneute Auslegung):

ich schicke ihnen die Stellungnahme vom 29.07.2020. Es bestehen keine Einwände vom Bayernwerk.

Stellungnahme vom 29.07.2020:

In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen.

Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Hinweise und nimmt diese erneut zur Kenntnis. Wir verweisen auf die fachliche Würdigung und Abwägung der ersten Beteiligung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 0

 

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