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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 27.11.2020 (erneute Auslegung):

die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben PTI Aktenzeichen 2020618 vom 21.09.2020 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die erneute Stellungnahme und nimmt diese ebenfalls zur Kenntnis.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Es erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 0

 

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