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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.01.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Beim Freibad“ gefasst und den Entwurf in der Sitzung am 27.02.2020 gebilligt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB fand in der Zeit vom 03.08.2020 bis einschließlich 18.09.2020 statt.

Aufgrund eines Formfehlers bei der Beteiliung wurde diese im Zeitrum vom vom 04.11.2020 bis 07.12.2020 gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchgeführt. 

Während der beiden Beteiligungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 28.01.2020 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die von der Bürogemeinschaft für Stadtplanung und Ortsentwicklung (OPLA) ausgearbeitete 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Beim Freibad“, bestehend aus Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 28.01.2021 und der schalltechnischen Untersuchung vom 05.11.2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und der ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 0

 

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