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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 17.09.2020:

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage:

Mit dem Bebauungsplan der Innenentwicklung möchte der Markt Mering die städtebauliche Entwicklung südlich des Marienplatzes in St. Afra steuern.

Für die Bereiche WA 1.1 und WA 2.1 soll die geschlossene Bauweise festgesetzt werden. Dies wird hinterfragt, da durch die Festsetzungen von Baugrenzen seitliche Grenzabstände eingehalten werden sollen. In Teilbereichen entspricht die Bebauung auch keiner klassischen Zeilenbauweise, sondern eher eine Kettenhausbebauung mit z. T. differenzierender Höhenentwicklung.

Daher wird dem Markt empfohlen, zu prüfen, ob die Festsetzung einer abweichenden Bauweise hier nicht zielführender wäre.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Festsetzung zur Bauweise soll die aktuelle Struktur des Plangebietes für die Zukunft festigen und hat daher die Untergliederung der unterschiedlichen WA's zur Folge. Die in der Stellungnahme angesprochenen WA's 1.1 sowie 2.1 sind zur besseren Rechtsklarheit richtigerweise unterschiedlich zu betrachten. In einigen Fällen sind durch die Braugrenzen zur öffentlichen Verkehrsfläche keine Grenzbauten möglich, zudem haben einige Hausgruppen eine Gesamtlänge von unter 50 m. Somit würden diese Hausgruppen unter die offene Bauweise fallen. Für die übrig gebliebenen Hausgruppen, welche eine Gesamtlänge von 50 m überschreiten sowie zu den Abschlussseiten keinen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten, ist wie vorgeschlagen die abweichende Bauweise zielführender. Insofern die Baugrenzen eine Abweichung der offenen Bauweise zulassen, werden diese definiert und in neue WA-Gruppen untergliedert. Somit sind, wenn möglich, für diese WA's Gebäudelängen über 50 m und Grenzbebauungen zulässig.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung zu ändern.

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 0

 

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