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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 24.10.2020:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister;

sehr geehrte Gemeinderatsmitglieder,

leider ist es mir entgangen, dass der Markt Mering für das Gebiet "Nördliche Afrastraße" einen Bebauungsplan (Nr.73) aufgestellt hat.

In diesem Bebauungsplan sind meine Grundstücke Flur Nr.: 3289/51 Guttenbrunnstraße. 9 und Flur Nr.: 6031 Sudetenring mit zusammen 3.790 qm enthalten.

Bei einer Überprüfung einer möglichen Bebauung der beiden Grundstücke habe ich festgestellt, dass ich durch die Baugrenzenführung gegenüber den anderen Grundstücken erheblich benachteiligt bin, da große Teile nicht bebaubar sind und eine Erschließung mit zusätzlichen Straßen innerhalb des Grundstücks notwendig werden. Alleine die Fläche dieser Straßen beträgt ca. ¼ der Gesamtgrundstücksfläche. Die Kosten für die Erschließungsstraßen wären ebenfalls durch mich zu tragen.

Die Lage der Römerstraße ist zwar nicht zu ändern, führt jedoch möglicherweise zu einer erheblichen Baubehinderung und Kosten bzw. Bauverzögerung.

Da für die Grundstücke im Bebauungsplan nur Einfamilien- und Doppelhäuser vorgegeben sind, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn im nördlichen Grundstücksteil an der Guttenbrunnstraße statt eines Doppelhauses ein Dreispänner errichtet werden dürfte. Das Grundstück ist relativ groß und die Baulinien lassen eine Bebauung mit einem Einfamilien und einem Doppelhaus nicht zu.

Das gleiche gilt auch für das Grundstück am Sudetenring, wobei hier eine Bebauung mit einem Vierspänner innerhalb der Baulinien möglich und wünschenswert wäre. Hier verweise ich auf die Reihenhäuser, die sich am Sudetenring in unmittelbarer Nachbarschaft befinden, wobei hier sogar ein Achtspänner realisiert wurde.

Die Realisation von zum Beispiel zwei Häusern mehr auf dem gesamten Baugebiet würde die Kosten für die zusätzlichen Aufwendungen für die Erschließung und den Flächenverlust hierfür ein wenig kompensieren.

Auch wenn die Frist für Einsprüche gegen den Bebauungsplan bereits am 18.10.2020 abgelaufen ist, bitte ich um wohlwollende Prüfung, ob mein Anliegen noch Beachtung finden kann.

Schlussendlich möchte ich noch erwähnen, dass ich ein gebürtiger Meringer bin und einen Bedachungsbetrieb führe, der seit ca. 60 Jahren in Mering Gewerbesteuer entrichtet, wobei die beiden betreffenden Grundstücke einen wesentlichen Teil meiner Altersvorsorge darstellen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Platzierung der Baugrenze auf den Flurstücken orientiert sich an den angrenzenden Baufenstern. Das nördliche Grundstück, welches über die Guttenbrunnstraße erschlossen ist, wurde wie die im Osten liegenden Grundstücke mit der Baugrenze eingefasst.

Das angesprochene südliche Grundstück, welches über den Sudetenring erschlossen ist, weist südlich zu den jeweiligen Nachbargrundstücken einen größeren Abstand auf. Dieser Bereich wird für die Erschließung des Grundstückes benötigt und ist bereits wie in dem beigefügten Strukturkonzept der Stellungnahme zu sehen berücksichtig worden.

Die aktuellen Baugrenzen würden eine Bebauung wie im Strukturkonzept dargestellt erlauben. Eine Benachteiligung der Bebauung durch die Lage der Baugrenzen ist somit nicht gegeben.

Die Erschließung des eigenen Grundstückes ist nicht Aufgabe der Stadt, zumal es sich hierbei um ein bereits weitestgehend bebautes Gebiet handelt und der Bebauungsplan lediglich eine moderate Nachverdichtung regen soll. Alle Grundstücke sind durch öffentliche Verkehrsflächen bereits erschlossen. Jeder Grundstückseigentümer ist für seine interne Erschließung selbst verantwortlich.

Aus der vorausgegangenen Voruntersuchung, welche im Marktgemeinderat präsentiert wurde, hat sich ergeben, dass das nördliche Band zwischen Sudetenring und Guttenbrunnstraße geprägt von Einzel- und Doppelhäusern ist. Angrenzend an das südlich beschriebene Grundstück, entlang der Bahnlinie, ist die Bebauung von Hausgruppen geprägt. Ziel des Bebauungsplanes ist es unter anderem die vorhandene städtebauliche Gebäudestruktur zu festigen und zu stärken sowie eine Nachverdichtung zu ermöglichen.

Das nördlich beschriebene Grundstück, mit Zufahrt über die Guttenbrunnstraße grenzt an die geprägten Grundstücke mit Einzel- und Doppelhäusern an. Das beschriebene südliche Grundstück mit Zufahrt über den Sudetenring grenzt dagegen südlich an die geprägten Hausgruppen-Grundstücke an und zugleich im Norden sowie Osten an die Einzel- und Doppelhäuser geprägten Grundstücke. Es handelt sich hierbei um einen Schnittpunkt beider Prägungen. Wie bereits beschrieben sind die an der Bahnlinie liegenden Gebäude von Hausgruppen geprägt und eine Fortführung in Richtung Norden bis hin zur Guttenbrunnstraße ist aufgrund der Prägungs-Schnittstelle städtebaulich vertretbar und verfolgt zugleich die Zielsetzung des einfachen Bebauungsplanes, eine moderate wohnbauliche Nachverdichtung zu gewährleisten. Die Festsetzungen werden dahingehen geändert, dass die Grundstücke im nordwestlichen Eck des Plangebietes (WA 1.4) mit Doppelhäusern und auch Hausgruppen bebaut werden dürfen. Die Dachform wird dagegen der Prägung entsprechend auf Satteldächer reduziert.  

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Anregungen in Teilen stattzugeben. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert.

 

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Abstimmungsergebnis:   23 : 0

 

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