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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 12.01.2021:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mayer,

wir haben im Januar 2020 eine Bauvoranfrage für die Neubebauung des Grundstücks Sudetenring 24 in Mering-St-Afra eingereicht.

In der Gemeinderatssitzung vom Februar 2020 in der diese Voranfrage behandelt wurde, wurde auch beschlossen, dass für dieses inzwischen seit ca. 50 Jahren bestehende Wohngebiet ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

Von diesem in Aufstellung befindlichen ‚Bebauungsplan Nr. 73, Nördliche Afrastraße' haben wir erst nach der öffentlichen Auslegung Kenntnis erhalten. Fairerweise hätten wir aufgrund unseres laufenden Antragsverfahrens hierzu informiert werden müssen.

Unabhängig davon möchten wir feststellen, dass wir mit der öffentlich ausgelegten Fassung des Bebauungsplanentwurfs einverstanden wären.

Auf Nachfrage bei der Bauverwaltung zum Verfahrensstand im Dezember 2020 wurde jedoch mitgeteilt, dass die Bebaubarkeit im Baufeld WA 2.1 wesentlich geändert wurde. In dem Gebiet in dem unser Grundstück liegt, soll nunmehr die Hausform unseres angrenzenden Nachbarn Grundlage für die weitere Entwicklung des Gebiets werden. Wandhöhen von 4,5 m und Satteldächer quer zur Gebäudelängsseite die aus der Aufstockung von winkelförmigen Flachdachhäusern entstanden sind, können aus unserer Sicht nicht die Grundlage für die weitere bauliche Entwicklung in diesem Gebiet darstellen. Außerdem sind im direkten Umfeld bereits höhere Gebäude vorhanden.

Wir bitten die Bebaubarkeit im Baufeld 2.1 gemäß der öffentlich ausgelegten Fassung beizubehalten. Die dort festgelegten Bauformen sind im gesamten Baugebiet und auch in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhanden und gebietsprägend. Sie entsprechen auch den Zielen maßvoller Nachverdichtung und flächensparendem Bauen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Öffentlichkeit wurde ortsüblich (Aushang / Internet) rechtzeitig über die anstehende öffentliche Auslegung informiert. Im ersten Entwurf wurde die eingereichte Planung mitberücksichtig, da diese allerdings im weiteren Verlauf der Bauvoranfrage vom Landratsamt Aichach-Friedberg abgelehnt wurde, hat der Markt Mering auch im Bereich der Bebauung entlang der Bahnlinie die Planung im Bebauungsplanentwurf überarbeitet und angepasst.

Aus der vorausgegangenen Voruntersuchung, welche im Marktgemeinderat präsentiert wurde, hat sich ergeben, dass entlang der Bahnlinie die Flachdachbungalows das prägende Element ist. Wie auch in der Stellungnahme erwähnt, ist das Ziel des Bebauungsplanes unter anderem die vorhandene städtebauliche Gebäudestruktur zu festigen und eine verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Im besagten Gebiet entlang der Bahnlinie ist bereits durch vereinzelte Aufstockungen begonnen worden, die Struktur der Flachdachbungalows zu unterbrechen und somit aus einer eingeschossigen Bauweise zweigeschossig zu werden. Die dabei verwendete Dachform ist das Satteldach.

Diese Entwicklung wird zur Wahrung einer einheitlichen Quartiersgestaltung vom Markt Mering weiterverfolgt. Somit wird für das Gebiet entlang der Bahnlinie (WA 1.3 der überarbeiteten Planung) eine Wandhöhe von 4,5 m, eine Gesamthöhe von 10,0 m, Geschossigkeit von zwei (I+D), Hausgruppe, abweichende Bauweise und Satteldach festgesetzt.

Der Bebauungsplan festigt nun die einzelnen Straßenquartiere im Planungsumgriff entsprechend der vorausgegangenen Voruntersuchung und ermöglicht trotz Festigung der städtebaulichen Gebäudestruktur eine moderate Nachverdichtung. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt auf Grundlage der Stellungnahme den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

 

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Abstimmungsergebnis:   23 : 0

 

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