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MGR Metz erkundigte sich, warum die Lebensdauer der Wasserleitung nicht auf 70 Jahre kalkuliert ist.

 

Nach meiner Kenntnis ist eine Wasserleitung buchhaltungstechnisch nach 50 Jahren abgeschrieben.

Dies ist aber für die Entscheidungsfindung, ob eine Wasserleitung ausgetauscht werden wird, nicht von primärer Bedeutung. Vielmehr ist die Schadenshäufigkeit von primärer Bedeutung (wer hängt an der Leitung, z.B. Schulen, Ärzte usw.) und die Schadensart (glatter Bruch, Schalenbrüche) ein Entscheidungskriterium.

Im Fall der Glückstraße weisen die Einbauteile (Absperrschieber, Hydranten usw.) starke Korrosionsschäden auf. Schalenbrüche deuten auf die Ermüdung des Rohrmaterials hin (siehe Bilder).

 

 

MGR Stößlein fragt nach, warum nur ein Angebot vorliegt, warum dieses vom IB Tremel stammt, wo es zuletzt zu Unstimmigkeiten beim Straßenbau gekommen sei und wieviel Meter Wasserleitung von der Kapazität betrachtet jährlich ausgetauscht werden können.

 

Es war bisher nicht gefordert, mehrere Angebote für Planungsleistungen einzuholen. Das Wasserwerk arbeitet bereits mehrere Jahre ohne Probleme mit dem IB Tremel zusammen. Daher liegt von Seiten des Wasserwerks kein Grund für einen Wechsel des Planungsbüros vor.

Da das Wasserwerk nur aus 5 technischen Mitarbeitern besteht, die den Regelbetrieb aufrechterhalten müssen (Hausanschlüsse, Rohrnetz, Hochbehälter, Wasseraufbereitung usw.) kann im Normalfall nur eine Wasserleitung (ca. 300 m) inkl. Hausanschlüsse pro Jahr saniert werden. Mehr ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

 

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