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Sachverhalt:

Auf dem Baugrundstück soll ein Bestandsgebäude abgebrochen werden. Dieses wird durch einen Neubau eines Garagen- und Lagergebäudes ersetzt. Erdgeschossig sind drei Garagen, ein Werkstattraum, eine Waschküche und ein Lagerraum geplant. Im Obergeschoss des Gebäudes sind drei Lagerräume vorgesehen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Da es sich bei dem Baugrundstück um ein sehr großes Grundstück handelt, welches nach Norden hin in ein Außenbereichsgrundstück verläuft, wird von Seiten des Landratsamtes noch fachlich geprüft, ob das Bauvorhaben noch im Innenbereich liegt, oder ob es sich bereits um ein Vorhaben im Außenbereich handelt. Nach einer Voreinschätzung durch die Genehmigungsbehörde ist eine Beurteilung nach § 34 BauGB voraussichtlich möglich. Zur genauen Feststellung wird hier eventuell eine Ortsbegehung durch die Genehmigungsbehörde durchgeführt.

Das künftige Gebäude weist eine Grundfläche von 17,67 m x 8,99 m auf. Mit der südöstlichen Gebäudekante liegt eine Grenzbebauung zum Flurstück 70/2 vor. Das Landratsamt ist für die Prüfung von abstandsflächenrelevanten Belangen zuständig. Eigentümer des angrenzenden Grundstückes ist ebenfalls der Bauherr. Eine Regelung bezüglich des Abstandsflächennachweises sollte demnach unproblematisch sein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €Einmalig 2021: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt. Auf abstandsflächenrelevante Belange wird verwiesen.

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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