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Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 07.11.2020 beantragt ein Meringer Abbruchunternehmen, die Flurnummer 3231/9 (derzeitig landwirtschaftlich genutzt) künftig für seine Betriebszwecke nutzen zu können. Genauer genommen sollen dort Kies und Humus aufbereitet und gelagert werden, darüber hinaus soll Bauschutt gelagert und recycelt werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Fläche liegt derzeit im baurechtlichen Außenbereich. Um diese für eine gewerbliche Nutzung im beantragten Umfang baurechtlich nutzbar zu machen, ist eine Bauleitplanung in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Die näheren Details zu Umsetzung, Kostentragung und Erschließung sind in einem Durchführungsvertrag zu regeln.

 

Zur Vorabklärung der grundsätzlichen Machbarkeit fand bereits eine gemeinsame Besprechung mit den Fachstellen im Landratsamt statt (Scopingtermin). Zusammenfassend kann festgehalten werden, daß vorab keine grundlegenden Bedenken vorhanden sind, die das Vorhaben von vornherein unmöglich erscheinen lassen würden.

 

Soweit der Marktgemeinderat daher dieses Vorhaben unterstützt, kann mit vorliegendem Aufstellungsbeschluß das Verfahren eingeleitet werden. Die kompletten Kosten des Verfahrens hat dabei der Antragsteller zu tragen. Hierzu wurde mit ihm bereits im Vorfeld besprochen, daß er auf eigene Kosten ein entsprechendes Planungsbüro beauftragen wird.

 

Das Antragschreiben mit Skizze der geplanten Lagerfläche ist beigefügt, ebenso ein Übersichtslageplan. Der Geltungsbereich des künftigen Lageplans umfaßt die gesamte Flurnummer 3231/9.

 

Aus der Diskussion im Gremium werden folgende Punkte ausdrücklich zu Protokoll gegeben:

 

- Die Einfriedung soll entsprechend hoch gestaltet werden.

- Auch für kommunale Zwecke soll eine Lagermöglichkeit in diesem Bereich gewährleistet

  werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021:

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 „Am Galgenbach“. Der Geltungsbereich umfaßt die Flurnummer 3231/9 der Gemarkung Mering.

Mit dem Antragsteller ist ein entsprechender Durchführungsvertrag zu schließen. Alle Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   19 : 4

 

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