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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 25.02.2021:

Nach den uns vorliegenden Unterlagen beabsichtigt die Gemeinde Steindorf, am östlichen Siedlungsrand des Hauptortes Gemeindebedarfs- und Wohnbauflächen im Umfang von ca. 2 ha auszuweisen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche dargestellt.

 

Aus landesplanerischer Sicht ist Folgendes festzustellen:

Die Bayerische Staatsregierung hat zur Verringerung des Flächenverbrauchs eine Flächensparoffensive eingeleitet. In diesem Rahmen ist die kommunale Bauleitplanung ein wichtiges Handlungsfeld.

Für die Umsetzung der LEP-Festlegungen zur Flächenschonung bei der Ausweisung neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe hat das BayStMWi allen Gemeinden, Märkten und Städten in Bayern eine Auslegungshilfe (Stand: 07.01.2020) übermittelt. In dieser sind im Einzelnen die Punkte angeführt, die die Landesplanung bei der Beurteilung des Bauleitplanes zugrunde zu legen hat. Sie ergeben sich aus den Ziffern 11.1. bis 11.4. der Auslegungshilfe. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Ermittlung der vorhandenen Flächenpotenziale in der planenden Kommune (Ziffer 11.2.) und die Angaben zum Bedarf an Siedlungsflächen (Ziffer 11.3.).

Die uns von der Gemeinde übermittelten Bauleitplanunterlagen tragen den in der Auslegungshilfe genannten Anforderungen nicht in allen Teilen Rechnung.

 

Wir begründen dies wie folgt:

 

Ermittlung der vorhandenen Potenziale

Den vorliegenden Planunterlagen ist bislang nicht zu entnehmen, inwiefern sich die Gemeinde mit den Möglichkeiten der Innenentwicklung auseinandergesetzt hat.

Nach unserem Kenntnisstand sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Steindorf, insbesondere in den Gemeindeteilen Hofhegnenberg und Hausen, aber auch im Hauptort, noch umfangreiche, derzeit unbebaute Bauflächen dargestellt. Es ist nicht ersichtlich, weshalb diese für die geplante bauliche Entwicklung, insbesondere zur Schaffung von Wohnraum, nicht vorrangig genutzt werden.

 

Angaben zum Bedarf

Welcher Bedarf die geplante Neuausweisung der Wohnbauflächen auslöst, geht aus den vorliegenden Planunterlagen bislang nicht hervor. Eine nachvollziehbare Bedarfsermittlung auf Basis einer plausiblen Datengrundlage ist den Unterlagen nicht zu entnehmen.

Wir bitten Sie daher, die geplante Neuausweisung der Wohnbauflächen nach Maßgabe der vorgenannten LEP Festlegungen in Verbindung mit den Anforderungen der Auslegungshilfe vom 07.01.2020 nochmals kritisch zu überprüfen und das Ergebnis samt Ihrer Erwägungen in der Begründung nachvollziehbar darzulegen.

Möglicherweise ergeben sich noch Spielräume zugunsten einer flächensparenderen Siedlungsentwicklung, etwa durch die Rücknahme von im Flächennutzungsplan dargestellten jedoch nicht zur Verfügung stehenden Flächen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Gemeinde hat sich im Rahmen der Ausweisung des Baugebietes „Steindorf Nord“ bereits mit ihren Innenentwicklungspotenzialen auseinandergesetzt. Dabei wurden zwei Kategorien von Baulücken festgestellt: sogenannte „Enkelgrundstücke“, die für nachfolgende Familiengenerationen vorgehalten werden und sog. „Landbanker/Kapitalreserve“-Grundstücke, die gehortet werden, da die Baulandpreise in Steindorf schneller steigen, als die für fertige Wohngebäude. Diese Grundstücke sind somit Spekulationsobjekte. Auf beide Kategorien hat die Gemeinde keinen Zugriff. Es ist jedoch geplant, in den nächsten Jahren ein Flächenmanagement durchzuführen, um mögliche Innenentwicklungspotenziale zu reaktivieren.

 

Die Begründung wird dahingehend ergänzt und der Bedarf einer Baulandausweisung wird entsprechend ausführlicher dargestellt. Der Anregung wird gefolgt.

 

Derzeit besteht ein dringender Wohnraumbedarf, da ortsansässige Familien in der Gemeinde kaum Wohnraum finden. Um der demographischen Entwicklung entgegen zu wirken, ist es dringend geboten, junge Familien am Ort zu halten, bzw. für Familien aus der Umgebung Angebote zu machen. Steindorf hat im Jahr 2019 ein kleines Baugebiet mit 9 Bauparzellen im Norden entwickelt. Vor dieser Entwicklung wurde 15 Jahre lang kein Baugebiet ausgewiesen.

 

Für eine Rücknahme aus der Darstellung als Baufläche würde sich aufgrund der Größe ggf. das Mischgebiet nördlich der Raiffeisenstraße anbieten. Hier möchte die Gemeinde sich jedoch die Option einer Mischbauflächen-Entwicklung offenhalten und konnte mit dem Bebauungsplan Raiffeisenstraße I“ aus dem Jahr 2010 bereits zwei Parzellen einer Bebauung zuführen. Weitere Rücknahmen sind weder gewünscht noch zielführend.

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Flächennutzungsplanänderung entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung zu ändern.

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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