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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 18.02.2021:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 „Steindorf Ost" beabsichtigt die Gemeinde Steindorf am nördlichen Ortsrand Baurecht für ein Wohngebiet, die Feuerwehr und ein Bürgerzentrum zu schaffen. Der Bebauungsplan ist nicht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt. Der rechtswirksame FNP stellt das Gebiet größtenteils als Fläche für die Landwirtschaft dar und soll im Parallelverfahren geändert werden.

 

Innenentwicklung vor Außenentwicklung

Insbesondere die gesetzlichen Anforderungen aus den §§ 1 (5) und 1a (2) BauGB sind zu beachten.

Bei der Neuausweisung von Bauflächen müssen die dargestellten Potenziale aus dem Flächennutzungsplan hinterfragt werden. Vergleicht man die im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen mit der aktuellen Bebauung, wird deutlich, dass im Nordwesten (gemischte Baufläche) und im Norden (Wohnbaufläche) noch Potenziale vorhanden sind. Die Gemeinde sollte prüfen, ob der Bedarf an Wohnraum durch diese Flächen gedeckt werden kann. Weiterhin sollte nachhaltig geprüft werden, ob Flächen im Ortskern für das geplante Bürgerzentrum mittelfristig zur Verfügung stehen. Das Gemeindeentwicklungskonzept hat Lösungen im Ortszentrum aufgezeigt, die klar zu favorisieren sind.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Gemeinde hat sich im Rahmen der Ausweisung des Baugebietes „Steindorf Nord" bereits mit ihren Innenentwicklungspotenzialen auseinandergesetzt. Dabei wurden zwei Kategorien von Baulücken festgestellt: sogenannte „Enkelgrundstücke", die für nachfolgende Familiengenerationen vorgehalten werden und sog. „Landbanker/Kapitalreserve"-Grundstücke, die gehortet werden, da die Baulandpreise in Steindorf schneller steigen, als die für fertige Wohngebäude. Diese Grundstücke sind somit Spekulationsobjekte. Auf beide Kategorien hat die Gemeinde keinen Zugriff. Es ist jedoch geplant, in den nächsten Jahren ein Flächenmanagement durchzuführen, um mögliche Innenentwicklungspotenziale zu reaktivieren.

 

Zwar wurde der Standort in der Ortsmitte (Um- und Anbau Rathaus) im Ge-meindeentwicklungskonzept1 und in der Standortanalyse2 als der am besten geeignete bewertet, jedoch ist derzeit ein ausreichend großer Grunderwerb nicht geklärt. Zudem kann im Umfeld des Bürgerhauses dann aus immissionsrechtlichen Gründen keine wohnbauliche Nachverdichtung mehr stattfinden. Die Gemeinde Steindorf möchte sich für eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens somit den Standort im Geltungsbereich sichern (siehe Begrün-dung, Kapitel 5.1 „Städtebauliches Konzept").

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Entsprechend der fachlichen Würdigung erfolgt keine Änderung der Flächennutzungsplanänderung.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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