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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 09.02.2021:

Zu oben angegebener Thematik nehmen wir wie folgt Stellung:

 

1. Lage

Im Gemeindegebiet Steindorf befindet sich die Kreisstraße AIC 18.

Landkreisgrenze Fürstenfeldbruck - Einmündung St 2052.

 

2. Ausbauzustand

Die Kreisstraße AIC 18 ist ausgebaut.

Verbesserungen sind möglich.

Im Bereich der Ortsdurchfahrt Steindorf sowie Eresried sind teilweise Gehwege vorhanden. Aufgrund der geplanten Flächen für den Gemeingebrauch (Feuerwehrhaus und Bürgerhaus) sowie der geplanten Wohnbebauung wird zusätzlich Fuß- und Radverkehr generiert. Daher wäre es sinnvoll, die Geh- und Radwege entsprechend auszubauen.

 

3. Ortsdurchfahrtsgrenzen

Kreisstraße AIC 18: OD Steindorf Station: 100/1,06-100/1,82 (rote Markierung Karte)

Kreisstraße AIC 18 OD Eresried Station: 100/3,97 - 100/4,51

 

 

 

4. Anbaufreie Zonen

Gem. Art. 23 BayStrWG

5. Verkehrsbeschränkungen

Keine

 

6. Verbesserungsabsichten

Ausbau der Ortsdurchfahrt Steindorf im Zuge der AIC 18, Planungen ab 2021

 

7. Neuplanungen und Umstufungen

Eine Planung für die Kreisstraße AIC zwischen Steindorf und Eresried soll mittelfristig ab 2022 erfolgen.

Umstufungen sind derzeit nicht vorgesehen.

 

8. Verkehrsbelastung

Kreisstraße AIC 18 östlich Einmündung St 2052 (Stand 2015):

DTV-Gesamt 802 Kfz/24 Std.

SV 38

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

In der FNP-Darstellung werden Geh- und Radwege nicht dargestellt, der Hinweis wird berücksichtigt.

 

Im Zuge der Aufstellung des BP soll versucht werden, die OD-Grenze zusammen mit der Ortstafel nach Süden zu verlegen. Damit würde die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h reduziert.

 

Die anbaufreien Zonen sind im FNP dargestellt.

 

Die Hinweise von 5. bis 8. der Stellungnahme des LRA dienen der Kenntnisnahme.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Entsprechend der fachlichen Würdigung erfolgt keine Änderung der Flächennutzungsplanänderung.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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