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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 01.03.2021:

Als Anmerkung für künftige grundbuchrechtliche Übertragungs-geschäfte regen wir an - um Konflikte schon im Vorfeld weitestgehend auszuschließen - in die notariellen Kaufverträge mit den jeweiligen Erwerbern Duldungsverpflichtungen mittels Grunddienstbarkeiten aufzunehmen, wonach landwirtschaftliche Emissionen entschädigungslos hinzunehmen sind.

Falls dies nicht möglich sein sollte, sollte jedoch in der textlichen Festsetzung neben den allgemeinen landwirtschaftlichen Immissionen auch auf die entschädigungslose Duldungspflicht insbesondere in Bezug auf möglichen Geruchsimmissionen von der nordwestlich gelegenen Rindermasthaltung hingewiesen werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Hinweise dienen der Kenntnisnahme und erfordern keinen Beschluss.

Die Hinweise zu den Immissionsschutzbelangen können im BP berücksichtigt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Entsprechend der fachlichen Würdigung erfolgt keine Änderung der Flächennutzungsplanänderung.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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