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Sachverhalt:

Der Bauherr hat für das Grundstück Fl.Nr. 10, Gemarkung Hofhegnenberg einen Bauantrag zur Errichtung eines Parkplatzes eingereicht. Im Rahmen der Prüfung des Bauantrages durch das Landratsamt Aichach-Friedberg hat sich herausgestellt, dass eine Genehmigung nicht erteilt werden kann, da sich der beantragte Parkplatz im Außenbereich befindet. Da auch eine Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs. 1 BauGB nicht vorliegt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Mit Schreiben vom 09.03.2021 beantragt der Bauherr bei der Gemeinde Steindorf die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Parkplatzes.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Fläche liegt derzeit im baurechtlichen Außenbereich. Um diese für die Errichtung eines Parkplatzes baurechtlich nutzbar zu machen, ist eine Bauleitplanung in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Die näheren Details zu Umsetzung und Kostentragung sind in einem Durchführungsvertrag zu regeln.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Die Kosten für das Bauleitplanverfahren werden im Rahmen eines Durchführungsvertrages vom Antragsteller übernommen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 35 „Parkplatz Schloß" für eine Teilfläche der Flur-Nr. 10 der Gemarkung Hofhegnenberg. Mit dem Antragsteller ist ein entsprechender Durchführungsvertrag zu schließen. Alle Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

 

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Abstimmungsergebnis: 8:1

 

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