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Sachverhalt:

Es wird Bezug genommen auf den Tagesordnungspunkt zur Aufstellung des Bebauunsplanes Nr. 35 „Parkplatz Schloß".

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Fläche liegt derzeit im baurechtlichen Außenbereich und ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Daher ist im Paralellverfahren zum Bebauungsplan eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Die Kosten für das Änderungsverfahrens werden vom Vorhabensträger übernommen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Parkplatz Schloß". Die Kosten für das Verfahren werden vom Antragsteller übernommen.

 

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Abstimmungsergebnis: 8:1

 

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