Reduzieren

Sachverhalt:

Der Haushalt- und Finanzplan 2021 - 2024 wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 25.03.2021 in öffentlicher Abstimmung beschlossen.

Im Anschluss wurde dieser gemäß Art. 65 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freisaat Bayern (GO) dem Landratsamt zur rechtsaufsichtlichen Genehmigung vorgelegt.

 

Die Rechtsaufsicht hat mit Schreiben vom 13.04.2021 den Haushalt rechtsaufsichtlich behandelt, jedoch nicht ohne Bemerkungen.

Inhalt dieser Bemerkungen entnehmen Sie bitte dem Schreiben in der Anlage.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Aufgabe der kommunalen Finanzwirtschaft ist es, die zur Aufgabenerfüllung benötigten (Deckungs-) Mittel zu beschaffen und sie bedarfsgerecht und optimal einzusetzen. Der Grundsatz der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung (Art. 61 Abs. 1 Satz 1 GO) ist vorrangiges Ziel der kommunalen Finanzwirtschaft.

„Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist sicherzustellen, eine Überschuldung zu vermeiden“ (Art. 61 Abs. 1 Satz 2 GO).

 

 

 

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren
Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.