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Sachverhalt:

Bündnis 90 / Die Grünen haben bereits mit Schreiben vom 03.11.2019 den in der Anlage beigefügten „Antrag auf frühzeitige und vollständige Veröffentlichung von Unterlagen im Bürgerinformationssystem" gestellt. Im Hinblick auf offene technische und personelle Fragestellungen sowie vor dem Hintergrund des absehbaren Endes der Wahlperiode wurde die Behandlung für den Start der neuen Wahlperiode 2020 - 2026 geplant. Mit dem Ausbruch der Pandemie rückte die weitere Behandlung dann nochmals in den Hintergrund.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Rechtlich betrachtet betrifft der oben genannte Antrag zunächst die Beschlussgremien des Marktes Mering. Da die eingesetzte Software jedoch so konfiguriert und angelegt ist, dass alle der Verwaltungsgemeinschaft Mering betreuten Mitgliedsgemeinden bzw. Körperschaften integriert sind, sollte nach Mitteilung der Herstellerfirma bezüglich der Systemanforderungen eine einheitliche Linie gefahren werden.

 

Um eine körperschaftsübergreifende gleichlautende Beschlussfassung zu erreichen, wurde das Anliegen nunmehr der Gemeinschaftsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Entscheidung fiel dabei wie folgt:

 

a) Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage für das zuständige Gremium vorzubereiten, um eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung in folgenden Punkten vorzunehmen:

1. Die Beschlussvorlagen und Unterlagen werden im Bürgerinformationssystem gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Ratsinformationssystem bereitgestellt.

2. Anträge, Tischvorlagen, die in der Sitzung nachgereicht und beraten werden, werden nachträglich ebenfalls im Ratssystem und im Bürgerinformationssystem bereitgestellt.

 

Begründung:

Die Informationsfreiheit ist in unserem demokratischen Staat ein Grundrecht. Darauf basiert das Informationsfreiheitsgesetz der Bundesrepublik Deutschland. In vielen Bundesländern gibt es entsprechende, länderspezifische Gesetze und in vielen Kommunen analog dazu Informationsfreiheitssatzungen. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf umfassende Information über die Entscheidungen, die ihre gewählten Vertreter beraten und treffen. Sie fordern dieses Recht auch immer häufiger ein. Transparenz und Bürgernähe werden häufig thematisiert, aber sie müssen auch gelebt werden.

 

Deshalb haben mittlerweile viele Kommunen elektronische Bürgerinformationssysteme eingeführt. Einige Kommunen stellen hier sämtlich Unterlagen der öffentlichen Sitzung zur Verfügung.

Datenschutz und gesetzliche Vorgaben müssen dabei beachtet werden, aber die Transparenz unseren Bürgern gegenüber sollte uns so wichtig sein, dass alles, was öffentlich sein darf, auch öffentlich gemacht wird, so kann man auch das Vertrauen in den Gemeinderat und die Verwaltung stärken.

Die Bürgerinnen und Bürger Merings wollen sich politisch einbringen. Dieser Wunsch wird immer häufiger geäußert. Die Voraussetzung dafür ist die Transparenz und umfassende Information. Die grüne Fraktion hat schon bei Einführung des Bürgerinformationssystems in Mering darauf hingewiesen und eine rechtzeitige Veröffentlichung sämtlicher öffentlicher Unterlagen inklusive Anhänge im Bürgerinformationssystem gefordert. Nachdem nun einige Zeit vergangen ist und alle Erfahrungen mit dem System sammeln konnten, wäre es an der Zeit, eine Neuregelung vorzunehmen.

 

     Abstimmungsergebnis:      5 : 11, damit abgelehnt     

 

 

b) Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Zeitpunkt der Veröffentlichung von Be-

    schlussvorlagen im Bürgerinformationssystem von bislang 24 Stunden auf nunmehr 48

    Stunden zu verdoppeln.

 

    Abstimmungsergebnis:   16 : 0, damit angenommen

 

 

Mit dieser Beschlussfassung haben die Vertreter der drei Kommunen in der Gemeinschaftsversammlung ihren Willen für ein gemeinsames Vorgehen mehrheitlich bekundet. Zur Thematik der Veröffentlichung von Anlagen sei an dieser Stelle seitens der Verwaltung nochmals darauf hingewiesen, dass dies eine datenschutzrechtliche Prüfung und Bearbeitung aller Anlagen mit einem entsprechenden Zeit- und Personalaufwand bedeuten würde. Die meisten Kommunen sehen daher davon ab.

 

 Auf Grund der dargestellten rechtlichen Zuständigkeit wird diese Beschlussvorlage den Gemeinderäten in Schmiechen, Steindorf und Mering zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. Ziel soll es hier nach Auffassung der Verwaltung sein, in allen drei Gremien die Beschlusslage aus der Gemeinschaftsversammlung zu übernehmen und zu bekräftigen, da nur auf diesem Weg das gemeinsame Vorgehen ohne größere Investitionen in die Software-Konfiguration gewährleistet werden kann. Das bedeutet konkret, dass der Beschlussbuchstabe a) abgelehnt und dem Beschlussbuchstaben b) zugestimmt werden sollte.

 

 

Das Gremium bittet um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Welche Softwarekosten würde eine Trennung der Systeme in die einzelnen  

    Körperschaften verursachen?

2. Welche Zugriffszahlen sind auf das Bürgerinformationssystem zu verzeichnen?

3. Welcher Aufwand wird für die datenschutzgerechte Sichtung aller Unterlagen zum Zweck der

    datenschutzgerechten Veröffentlichung veranschlagt?

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021:    ???€Einmalig 2021: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Soweit keine einheitliche Linie aller Beteiligten zustande kommt, steht die Frage der Neukonfiguration der Software einschließlich der Beschaffung weiterer Lizenzen im Raum.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt:

 

a) Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage für das zuständige Gremium vor-

    zubereiten, um eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung in folgenden Punk-

    ten vorzunehmen:

1. Die Beschlussvorlagen und Unterlagen werden im Bürgerinformationssystem gleichzeitig

    mit der Veröffentlichung im Ratsinformationssystem bereitgestellt.

2. Anträge, Tischvorlagen, die in der Sitzung nachgereicht und beraten werden, werden

    nachträglich ebenfalls im Ratsinformationssystem und Bürgerinformationssystem bereitge-

    stellt.

 

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit der Bereitstellung von sämtlichen öffentlichen Anlagen im Bürgerinformationssystem erneut zu prüfen (Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 03.11.2019)

 

b) Der Marktgemeinderat beschließt den Zeitpunkt der Veröffentlichung von Beschlussvorla-

    gen im Bürgerinformationssystem von bislang 24 Stunden auf nunmehr 48 Stunden zu

    verdoppeln. Im Jahr 2022 soll die Thematik zur Evaluation erneut vorgelegt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

zu a)  8 : 17

zu b)  20 : 5

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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