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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat im vorangegangenen TOP den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 78 für den nördlichen Bereich von St. Afra gefasst. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich soll eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erlassen werden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich ist eine Veränderungssperre erforderlich.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt zur Plansicherheit für den künftigen Planbereich aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern die Satzung über eine Veränderungssperre für das geplante Baugebiet Nr. 78 „Alt St. Afra“.

 

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Abstimmungsergebnis:   23 : 2

 

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