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Sachverhalt:

Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dann dem Gremium vorzulegen.

Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigem Abschluss und der Haushaltsrechnung.

Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

 

Im Rechenschaftsbericht sind insbesondere die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern. Der Rechenschaftsbericht soll außerdem einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben.

 

Nach der örtlichen Rechnungsprüfung wird das Ergebnis förmlich festgestellt und die Entlastung durch das Gremium beschlossen.

 

Jahresrechnung 2020

Im Haushaltsjahr 2020 ergaben sich keine Mehrausgaben bei den Abwasserreinigungsgebühren an den Abwasserverband Augsburg-Ost. Bei den Ausgaben im Einzelplan 7 des Verwaltungshaushaltes ergaben sich insgesamt Minderausgaben in Höhe von 113.869 EUR. Somit war es möglich dem Vermögenshaushalt eine entsprechende Summe zuzuführen. Ebenso hielten sich die Ausgaben im Vermögensbereich in Grenzen, was wiederum eine höhere Zuführung an die allgemeine Rücklage auslöste als geplant. Auf der Seite 9 des Rechenschaftsberichtes sehen Sie die größten Abweichungen aufgelistet nach den Einzelplänen.

 

Rücklagen:

Die Höhe der allgemeinen Rücklage beläuft sich zum 31.12.2020 auf insgesamt 784.662,07 EUR.

 

Schulden:

Die ordentliche Tilgung in Höhe von 335.960,79 EUR wurde fristgerecht beglichen. Somit beläuft sich der Stand der Schulden zum 31.12.2020 auf 721.105,23 EUR.

 

Zusammenfassung:

Weder im Verwaltungs- noch im Vermögenshaushalt zeigen sich nennenswerte Besonderheiten. Die finanzielle Situation des Abwasserverbandes ist geordnet.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Jahresrechnung ist gemäß KommZG i. V. m. Art. 102 Abs. 2 GO innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gremium zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die über dem Kompetenzbereich des Verbandsvorsitzenden zustande gekommenen Ansatzüberschreitungen bedürfen zudem der Genehmigung durch die Verbandsversammlung.

 

Ansatzüberschreitungen sind im Rechnungsjahr 2020 nur im Bereich der Abschlussbuchungen, sprich bei der Zuführung an die allgemeine Rücklage (HHSt. 9100-9100) und bei der Zuführung zum Vermögenshaushalt (HHSt. 9100-8600) aufgetreten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €Einmalig 2021: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Abwasserzweckverband Obere Paar nimmt den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis.

 

Die Ansatzüberschreitungen des Jahres 2020 gemäß der Anlage „Plan-Erfüllung Rechnungsergebnis" werden zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung 2020 wird zur zeitnahen, örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

23:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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