Sachverhalt:
Vorgelegt wird ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 mit allen erforderlichen Anlagen.
Der Haushalt 2021 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im
Verwaltungshaushalt mit 1.560.500 EUR
und im Vermögenshaushalt mit 666.800 EUR ab.
Die Verbandsumlage beträgt im Jahr 2021 insgesamt EUR 1.280.400 und fällt somit im Vergleich zum Vorjahr um 409.800 EUR niedriger aus (2020: 1.690.200 EUR).
Im Haushalt 2021 des Abwasserverbandes Wirtschaftsraum Augsburg - Ost ist die Erstattung der Reinigungsgebühr für die Benutzung der Sammelkläranlage für den AWOP auf 1.118.000 EUR festgesetzt. Im Jahr 2020 waren dies 1.214.057 EUR. Somit fällt die Gebühr voraussichtlich um 98.057 EUR niedriger aus. Dies schlägt sich wiederum auf die Verbandsumlage für die Mitgliedsgemeinden des Abwasserzweckverbandes entsprechend nieder.
Die Deckung des Finanzbedarfs des Zweckverbandes wird durch die Verbandsumlage geregelt (Art. 19 Abs. 1 Nr. 5 KommZG).
Die Umlage gliedert sich in eine „Betriebskostenumlage" und in eine „Schuldendienstumlage" auf. Die Verteilung der Betriebskosten erfolgt nach den Satzungsbestimmungen im Verhältnis der angeschlossenen Einwohnerwerte (EWW). Die Ausgaben für den Schuldendienst werden nach den Planungswerten der einzelnen Gemeinden verteilt. Grundlage hierfür ist der Stammdatensatz „PROGNOSE", der in Prozentsätzen in der Satzung festgeschrieben ist.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit (KommZG) verpflichten den Abwasserzweckverband Obere Paar eine Haushaltssatzung (Art. 41 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 GO) unter Beachtung der allgemeinen Haushaltsgrundsätze (Art. 61 GO) zu erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: €Einmalig 2021: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: