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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 17.02.2021:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:

Bodendenkmalpflegerische Belange:

Auf Art. 7 wird hingewiesen, die gewählte Formulierung ist u.U. missverständlich. Bezugnehmend auf die Stellungnahme vom 11.09.2020 bitten wir um Aufnahme des Textes:

Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfahren die fachlichen Anforderungen formulieren.

Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für Stellungnahme und weist darauf hin, dass auf Art. 7 sowie Art. 7 Abs. 1 BayDSchG bereits hingewiesen wurde. Dennoch wird der letzte Absatz in den textlichen Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen entsprechend der Stellungnahme angepasst, sodass es zu keinem Missverständnis kommt.  

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung wird der Hinweis in den textlichen Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen zum Denkmalschutz redaktionell angepasst.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   23 : 0

 

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