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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 11.03.2021:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herrn des Gemeinderates.

Gemäß dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 73 wird für unsere Flachdachbungalows lediglich eine Aufstockung zugelassen, wie sie bereits 1985 von der Marktgemeinde genehmigt wurde.

Das bedeutet für uns, dass die Aufstockung lediglich mit einem kleinen Kniestock und einem Satteldach erfolgen darf. Weiterhin bedeutet das, dass wir im gesamten aufgestockten Bereich nur schräge Wände haben.

Ich frage mich, wieso Sie uns so einschränken wollen. Wer lebt denn schon gerne unter solchen beengten, schrägen Wänden.

Zudem ist von den 3 Flachbungalows, die bereits vor 35 Jahren mit Satteldächern aufgestockt wurden, derzeit nur ein Dach bewohnt. Hieraus ist die Attraktivität der Bauart gut zu erkennen.

Wieso jetzt ausschließlich Satteldächer zur Aufstockung genehmigt werden sollen, können wir auch aus städtebaulicher Sicht nicht nachvollziehen, da dieses Wohngebiet seinerzeit als reines Flachdachgebiet geschaffen wurde und im Zusammenhang mit den daneben liegenden Häusern mit Pultdächern, ein sehr stimmiges Wohngebiet ergibt.

Da der Ursprung unseres Baugebietes Flachdächer sind, sollte aus unserer Sicht neben den Satteldächern auch die Bauform Flachdach zugelassen werden. Denn diese moderne Bauform fügt sich aus unserer Sicht perfekt in das Wohngebiet ein.

Wir bitten Sie deshalb recht herzlich, Ihre Entscheidung zum Wohle des Baugebietes und der dort wohnenden und der dort zukünftig wohnenden Bevölkerung zu überdenken und für das Wohngebiet eine Aufstockung mit einem Vollgeschoss mit Flachdach oder auch kombiniert mit einem Satteldach zuzulassen.

Denn mit der im Bebauungsplan vorgesehenen Bauweise wird die Marktgemeinde das Ziel - Nachverdichtung und Wohnraumschaffung in Mering verfehlen.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die abgegebene Stellungnahme. Aus der vorausgegangenen Voruntersuchung, welche im Marktgemeinderat präsentiert wurde, hat sich ergeben, dass entlang der Bahnlinie dass Flachdachbungalow das prägende Element ist. Ziel des Bebauungsplanes ist es unter anderem die vorhandene städtebauliche Gebäudestruktur zu festigen und eine verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Im besagten Gebiet entlang der Bahnlinie ist bereits durch vereinzelte Aufstockungen begonnen worden, die Struktur der Flachdachbungalows zu unterbrechen und somit aus einer eingeschossigen Bauweise zweigeschossig zu werden. Die dabei verwendete Dachform ist das Satteldach.

Diese Entwicklung wird zur Wahrung einer einheitlichen Quartiersgestaltung vom Markt Mering weiterverfolgt. Somit wird für das Gebiet entlang der Bahnlinie (WA 1.3 der überarbeiteten Planung) eine Wandhöhe von 4,5 m, eine Gesamthöhe von 10,0 m, Geschossigkeit von zwei (I+D), Hausgruppe, abweichende Bauweise und Satteldach festgesetzt.

Der Bebauungsplan festigt nun die einzelnen Straßenquartiere im Planungsumgriff entsprechend der vorausgegangenen Voruntersuchung und ermöglicht trotz Festigung der städtebaulichen Gebäudestruktur eine moderate Nachverdichtung. 

Das Maß der baulichen Nutzung lässt für das WA 1.3 entlang der Bahnlinie eine Aufstockung bis zu zwei Vollgeschossen zu. Die bisherige Entwicklung in der Gebäudezeile zwischen der Bahnlinie und dem Sudetenring ging dahin, dass vier Grundstückseigentürmer die Bungalows durch eine Satteldachaufstockung erweitert haben.

Betrachtet man die einzelnen zulässigen Parameter wie die Gesamthöhe von 10,0 m und die Wandhöhe von 4,5 m, die Dachneigung von 25° - 55° sowie die zulässige überbaubare Grundfläche ist ein breites Spektrum von verschieden Gebäudekubaturen mit unterschiedlichen Höhenentwicklung bis max. 10 m möglich. Dabei ist es durchaus möglich einen Kniestock von > 1 m zu realisieren und das zweite zulässige Vollgeschoss im Dach unterzubringen. Die im Bestand bestehenden Satteldachaufstockungen besitzen keinen äußeren sichtbaren Kniestock. Daher kann man die dort vorzufindenden Raumsituationen, nicht mit denen vergleichen, welche durch die neuen Festsetzungen möglich sind. In Kombination mit entsprechenden Dachaufbauten und einem ausgebauten Dachspitz, kann unter diesen Voraussetzungen ein sehr attraktives Wohnen ohne große Einschränkungen im Dachgeschoss entstehen.

Eine moderate Nachverdichtung im Gebiet ist damit gewährleistet und der Gebietscharakter weist eine städtebaulich einheitliche Entwicklung auf.

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

 

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Abstimmungsergebnis:   23 : 0

 

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