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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 12.03.2021:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herrn des Gemeinderates.

ich bin im Bungalow in Mering St. Afra bei meinen Großeltern aufgewachsen. Nachdem ich nun eine Familie gegründet habe, hatte ich vor, den Flachdachbungalow meiner Großeltern mittels eines Vollgeschosses aufzustocken.

Gemäß dem Entwurf des Bebauungsplanes soll für dieses Gebiet aber lediglich eine Aufstockung mittels eines kleinen Kniestocks und einem Satteldach möglich werden. Das würde bedeuten, dass ich in meiner gesamten Wohnung nur schräge Wände und dunkle Räume mit Dachfenstern hätte!! Das finde ich, ist heute nicht mehr Zeitgemäß.

Eine Aufstockung mittels Satteldächer, wurde von der Marktgemeinde bereits 1985 genehmigt. In diesen 35 Jahren wurden lediglich drei der 15 Bungalows mittels eines Satteldaches aufgestockt und von diesen Dreien ist nur ein einziges Dachgeschoss bewohnt.

Hieraus ist doch deutlich erkennbar, wie unattraktiv diese Bauart für die Bewohner ist.

Meine Großeltern und ich haben uns riesig gefreut, wieder zusammen zu wohnen, da ja schließlich Beide voneinander profitieren können. Wenn Sie aber nur diese unattraktive Wohnart zulassen, werde ich mir leider eine andere Bleibe suchen. Denn ich kann mir nicht vorstellen, mit meiner Familie ein Leben lang unter schrägen Dächern zu wohnen.

Deshalb möchte ich Sie bitten, lassen Sie in diesem Wohngebiet eine Aufstockung mittels eines Vollgeschosses zu.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die abgegebene Stellungnahme. Aus der vorausgegangenen Voruntersuchung, welche im Marktgemeinderat präsentiert wurde, hat sich ergeben, dass entlang der Bahnlinie dass Flachdachbungalow das prägende Element ist. Ziel des Bebauungsplanes ist es unter anderem die vorhandene städtebauliche Gebäudestruktur zu festigen und eine verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Im besagten Gebiet entlang der Bahnlinie ist bereits durch vereinzelte Aufstockungen begonnen worden, die Struktur der Flachdachbungalows zu unterbrechen und somit aus einer eingeschossigen Bauweise zweigeschossig zu werden. Die dabei verwendete Dachform ist das Satteldach.

Diese Entwicklung wird zur Wahrung einer einheitlichen Quartiersgestaltung vom Markt Mering weiterverfolgt. Somit wird für das Gebiet entlang der Bahnlinie (WA 1.3 der überarbeiteten Planung) eine Wandhöhe von 4,5 m, eine Gesamthöhe von 10,0 m, Geschossigkeit von zwei (I+D), Hausgruppe, abweichende Bauweise und Satteldach festgesetzt.

Der Bebauungsplan festigt nun die einzelnen Straßenquartiere im Planungsumgriff entsprechend der vorausgegangenen Voruntersuchung und ermöglicht trotz Festigung der städtebaulichen Gebäudestruktur eine moderate Nachverdichtung. 

Das Maß der baulichen Nutzung lässt für das WA 1.3 entlang der Bahnlinie eine Aufstockung bis zu zwei Vollgeschossen zu. Die bisherige Entwicklung in der Gebäudezeile zwischen der Bahnlinie und dem Sudetenring ging dahin, dass vier Grundstückseigentürmer die Bungalows durch eine Satteldachaufstockung erweitert haben.

Betrachtet man die einzelnen zulässigen Parameter wie die Gesamthöhe von 10,0 m und die Wandhöhe von 4,5 m, die Dachneigung von 25° - 55° sowie die zulässige überbaubare Grundfläche ist ein breites Spektrum von verschieden Gebäudekubaturen mit unterschiedlichen Höhenentwicklung bis max. 10 m möglich. Dabei ist es durchaus möglich einen Kniestock von > 1 m zu realisieren und das zweite zulässige Vollgeschoss im Dach unterzubringen. Die im Bestand bestehenden Satteldachaufstockungen besitzen keinen äußeren sichtbaren Kniestock. Daher kann man die dort vorzufindenden Raumsituationen, nicht mit denen vergleichen, welche durch die neuen Festsetzungen möglich sind. In Kombination mit entsprechenden Dachaufbauten und einem ausgebauten Dachspitz, kann unter diesen Voraussetzungen ein sehr attraktives Wohnen ohne große Einschränkungen im Dachgeschoss entstehen.

Eine moderate Nachverdichtung im Gebiet ist damit gewährleistet und der Gebietscharakter weist eine städtebaulich einheitliche Entwicklung auf.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   23 : 0

 

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