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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 28.03.2021:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

als direkt betroffene Anwohner (Flurnr. 3289/59) widersprechen wir dem Bebauungsplan Nr. 73. Dabei widersprechen wir den vorgesehenen Planungen nicht grundsätzlich. Unser Einspruch richtet sich vielmehr nach der auf dem Grundstück Flurnr. 3289/50 Art der vorgesehenen Bebauung - insbesondere was die Gesamthöhe der dort geplanten Wohngebäude anbelangt.

Laut Bebauungsplan ist dort eine Gesamthöhe bis 10,5 m erlaubt (WA 1.4: lI+DG). Das Grundstück Flurnr, 3289/50 liegt in der direkten Verlängerung der Guttenbrunnstr. Dort befinden sich bis jetzt nur Häuser mit E+1 - unser Haus (Flurnr. 3289/59) verfügt ebenfalls über E+1. Dies wurde unseres Erachtens in der Planung nicht berücksichtigt.

Wenn nun auf dem Nachbargrundstück eine Bebauung II+OG vorgesehen wird, befürchten wir erhebliche Beeinträchtigungen für uns.

Wir bitten darum den Sachverhalt entsprechend unserer Angaben zu überprüfen und ggf. zu ändern.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die abgegebene Stellungnahme. Aus der vorausgegangenen Voruntersuchung, welche im Marktgemeinderat präsentiert wurde, hat sich ergeben, dass im Quartier zwischen der Guttenbrunnstraße und dem Sudetenring bereits Gebäudestrukturen mit II+D vorhanden sind. Ziel des Bebauungsplanes ist es unter anderem eine verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Daher sind im Gebiet des WA 1.4 drei Vollgeschosse zulässig, wovon sich das dritte im Dachgeschoss befinden muss.

Bei jedem Bauvorhaben sind die Abstandflächenvorschriften des Marktes Mering sowie der BayBO einzuhalten. Da es sich bei dem Bebauungsplan zudem um einen einfachen Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB handelt, ist ein Baugenehmigungsverfahren notwendig, in welchem die Abstandsflächenvorschriften nachzuweisen sind. Eine Verkürzung der Abstandflächen ist nicht vorgesehen. Die Abstandflächen müssen auf dem eigenen Grundstück oder einer öffentlichen Flächen liegen. Dadurch wird verhindert, dass benachbarte Grundstücke beeinträchtigt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   23 : 0

 

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