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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bauherr beantragte am 07.05.2021 den Neubau einer Heutrocknungsanlage auf dem Anwesen Reifersbrunn 4. Die Grundmaße der Anlage sind mit 12,00 x 12,40 Meter angegeben. Der Pultdachbau des landwirtschaftlichen Nebengebäudes mit zwei Sektionaltoren auf der Westseite hat eine Gesamthöhe von 6,31 Meter. Laut Aussage des Bauherrn wurde das Gebäude bereits errichtet.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      07.05.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  07.07.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 19.07.2021

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Insgesamt sind 9 baurechtliche Nachbargrundstücke vorhanden. Die Unterschriften von 7 Nachbargrundstücken wurden nicht erbracht. Bei einem Nachbargrundstück ist der Bauherr selbst Eigentümer, bei einem Nachbargrundstück haben sich die Eigentümer schriftlich einverstanden erklärt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Ortsteil Reifersbrunn wird inzwischen als Innenbereich nach § 34 BauGB gewertet. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Die Abstandsflächen werden nach den Vorgaben der Satzung über Maße der Abstandsflächentiefe des Marktes Mering vollständig nachgewiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

5:8

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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