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Sachverhalt:

 

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 28.04.2021 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

1. Errichtung einer Dachgaube, An der Leite 4

2. Errichtung eines Carport für LKW, Gaußring 24 a

3. Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Garagen und zwei Stellplätzen, Bürgermeister-Heinrich-Straße 19

4. Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Garagen, Carport und zwei Stellplätzen, Bürgermeister-Heinrich-Straße 21

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

1. Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Luitpoldstraße 35

2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung, Am Mühlanger 7

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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