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Sachverhalt:

 

In der Bau- und Planungsausschusssitzung am 10.05.2021 wurde von MGR Listl angeregt, eine Querungshilfe im Bereich der Friedenaustraße / Abzweigung landwirtschaftlicher Anwandweg in Richtung Langwiedhof zu erstellen.

 

Nach Überprüfung durch das Marktbauamt wurde festgestellt, dass die tatsächlich vorhandene Fahrbahnbreite 6,0 m beträgt. Für eine Insel mit 1,60 m ist eine Fahrbahnbreite von 8,10 m notwendig.

 

Ausserdem müssen Querungsstellen aus einer Entfernung erkennbar sein, die es den Kraftfahrern gestattet, gegebenenfalls vor kreuzenden, bzw. ein- und abbiegenden Kraftfahrzeugen, sowie Radfahrern und Fußgängern anzuhalten.

 

Dies ist hier nicht der Fall, da die Querungsstelle in der Kurve liegt (siehe Lageplan).

 

 

 

MGR Listl erkundigt sich, ob ein in diesem Bereich vorhandener Wall bestehen bleibt. Sollte dieser Wall bestehen, regt MGR Listl die Aufstellung eines Verkehrsspiegels an. Der Sachbearbeiter der örtlichen Verkehrsbehörde, Herr Küppersbusch, sichert eine Überprüfung zu. Bei einem Verkehrsspiegel handelt es sich nur im ein Hilfsmittel, den die Straßenverkehrsordnung eigentlich nicht vorsieht. Ein Verkehrsspiegel wird von ihm in diesem Bereich als nicht sinnvoll erachtet.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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