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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Mit Bauantrag vom 21.05.2021 wird die Errichtung eines Tanks anstelle von Containern zur Nacherhitzung auf dem Betriebsgelände Lechfeldstraße 2 beantragt. Die Nutzfläche des Tanks wird mit 6,33 m2, der Bruttorauminhalt mit 20,89 m3 angegeben. Die Höhe des Tanks beträgt 3,64 Meter, der Durchmesser 2,84 Meter.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      21.05.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  21.07.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 19.07.2021

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es sind sieben baurechtliche Nachbargrundstücke vorhanden. Davon sind drei Grundstücke ebenfalls im Eigentum des Antragstellers. Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht. Zwei Nachbargrundstücke sind im Eigentum des Marktes Mering. Belange des Marktes Mering sind nicht berührt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit ergibt sich, wie bei den bisherigen Vorhaben auf dem Betriebsgelände auch, aus den §§ 29, 35 Abs. 2 BauGB (sonstiges Vorhaben im Außenbereich). Öffentliche Belange werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt (§ 35 Abs. 2, 3 BauGB). Die Erschließung ist gesichert. Insbesondere können dem Vorhaben nicht die in § 35 Abs. 3 BauGB genannten Belange entgegengehalten werden, da es sich bei dem beantragten Bauvorhaben um einen untergeordneten Teil des zulässigerweise errichteten Gewerbebetriebes handelt und das Bauvorhaben in einem angemessenen Verhältnis zu den bestehenden Gebäuden steht.

 

Aus dem Bauantrag ist ersichtlich, dass die Mindestabstandsfläche nach Norden zu einem bestehenden Container um 1,125 Meter bzw. nach Süden zur bestehenden Halle (Blutanlage) um 2,425 Meter nicht eingehalten werden kann. Im Abweichungsantrag wird angegeben, dass der Tank aus nicht brennbaren Materialien besteht und dass somit kein Brandüberschlag stattfinden kann. Zudem sind nachbarrechtliche Belange nicht berührt, da es sich um ein gemeinsames Flurstück und ausschließlich um Gebäude der gleichen Firma handelt.

 

Eine Abweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe könnte daher erteilt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zulässig ist und keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden.

 

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt einer Abweichung von den Abstandsflächen nach der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe durch das Landratsamt hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen zwischen den betriebseigenen Baukörpern zu.

 

Der Markt Mering stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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